asut 30.04.2014, 14:20 Uhr

Nein zur Bürokratisierung der Internet-Domains

Der Verband asut äussert Lob und Kritik zu Internetvorhaben des Bundes.
Der Bundesrat passt diverse Verordnungen zum Fernmeldegesetz an die Entwicklungen des Marktes und der Technik an. Zusätzlich wird die Verwaltung von Internetadressen in einer neuen Verordnung über Internet-Domains geregelt. asut begrüsst sowohl die Erhöhung der Internetgeschwindigkeit im Rahmen der Grundversorgung wie auch die Einführung der neuen Top-Level-Domain „.swiss“.
Kritisch beurteilt asut jedoch die massiven Markteingriffe bei der Preisgestaltung sowie die komplizierten Abläufe bei der Verwaltung neuer im öffentlichen Interesse stehender Internet-Adressen.
 

Mit der Anpassung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) und der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) möchte der Bundesrat das Fernmelderecht an die Entwicklungen des Marktes und der Technik anpassen. Zusätzlich soll mit einer neuen Verordnung über Internet-Domains (VID) die Verwaltung von Internetadressen mit der Endung „.swiss“ und „.ch“ geregelt werden.

 
In der FDV plant der Bundesrat eine Erhöhung der Internetgeschwindigkeit im Rahmen der Grundversorgung auf 2 Mbit/s (Download). Mit dieser Erhöhung wird ein Beitrag zur flächendeckenden Digitalisierung geleistet. Die Schweiz wird damit über die beste Grundversorgung in Europa verfügen.

 
Kritisch beurteilt asut die massiven Markteingriffe bei den Mehrwertdiensten. Missbräuche bei der Preisansage von Mehrwertdiensten kommen nur in Einzelfällen vor. Wegen ein paar schwarzen Schafen soll nun die grosse Mehrheit der Mehrwertdienstanbieter sowie die Fernmeldedienstanbieter zu kostspieligen Massnahmen und Investitionen gezwungen werden. Dies ist unverhältnismässig. Fehlbare Mehrwertdienstanbieter können durch das BAKOM bereits heute sanktioniert werden. Für weitergehende Massnahmen besteht keine Veranlassung. Zudem lehnt asut eine Regulierung der Gebühren zwischen Fernmeldedienstanbieter und Endkunden bei der Übermittlung von Mehrwertdiensten ab. Diese Gebühren sind Teil des Abonnements und unterliegen dem Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern. Ein Markteingriff durch den Bundesrat ist nicht angebracht.

 
asut begrüsst, dass es neben „.ch“ zukünftig auch Schweizer Internetseiten mit der Endung „.swiss“ geben wird. Die Verwaltung der beiden Top-Level-Domain „.swiss“ und „.ch“ sowie die Rollen und Kompetenzen, von Marktteilnehmern, Kunden und vom BAKOM, werden neu in der VID geregelt. Zwar schafft die Verordnung nun eine klare Trennung bei .ch von Registry und Registrar-Tätigkeit, führt diese Kumulationsmöglichkeit aber bei .swiss wieder ein. Diese Verordnung ist unnötig kompliziert und schafft durch die Einführung neuer Rechtsmittel und Verfahren erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Inhabern von Domain-Namen sowie bei den involvierten Marktteilnehmern (Registry und Registrare). asut fordert den Bundesrat auf, die Regelungen einfacher und klarer zu gestalten und auf unnötige Kumulationen von operativen und aufsichtsrechtlichen Rollen beim Regulator zu verzichten.



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