Verstoss gegen Richtlinien 27.07.2019, 05:52 Uhr

Facebook entfernt 160.000 Hassrede-Inhalte

Mehr als 160.000 Mal hat Facebook im ersten Quartal dieses Jahres Hass-Inhalte gelöscht. Den Grossteil will das Unternehmen selbst entdeckt haben. Von Nutzern gemeldete Inhalte nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz machen nur einen kleinen Teil aus.
(Quelle: Pixabay)
Facebook hat in Deutschland im ersten Quartal dieses Jahres mehr als 160.000 Inhalte entfernt, die als Hassrede eingestuft wurden und damit gegen die hausinternen Richtlinien verstiessen.

Rund 70 Prozent davon seien vom Online-Netzwerk selbst entdeckt worden, ohne eine Meldung der Nutzer, wie das Online-Netzwerk am Freitag mitteilte.

Facebook veröffentlichte die erstmals ausgerechnete Zahl zusammen mit dem halbjährlichen Transparenzbericht zur Umsetzung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen Hass und Hetze im Netz.

Gemäss NetzDG wurden laut Facebook unterdessen im gesamten ersten Halbjahr 1050 Inhalte gemeldet, von denen 349 gelöscht oder gesperrt worden seien. Aus Sicht des Online-Netzwerks ist die Aufspaltung der Meldewege notwendig, um zwischen rechtswidrigen Inhalten nach NetzDG und Verstössen gegen die Hausregeln trennen zu können.

Das Online-Netzwerk hatte mit Inkrafttreten des NetzDG einen getrennten Meldeweg für Beschwerden nach dem Gesetz eingerichtet. In dem halbjährlich fälligen Bericht werden entsprechend nur die auf diesem Kanal eingegangenen Meldungen aufgeführt.

Das sorgte für einen Bussgeldbescheid des Bundesamts für Justiz über zwei Millionen Euro. Die Behörde kritisierte unter anderem, dass der Bericht angesichts der vielen Hassrede-Beschwerden gemäss den hauseigenen Gemeinschaftsstandards damit unvollständig sei. Bemängelt wurde auch, dass das NetzDG-Meldeformular «zu versteckt» sei. Facebook legte Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid ein.

Die Zahl von 160.000 gelöschten Hassrede-Inhalten unterstreiche den Fortschritt, den das Online-Netzwerk gemacht habe, betont Facebook. Entsprechende Angaben zum zweiten Quartal liegen noch nicht vor.

Das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

Konkret verfügte das BfJ das Bussgeld wegen des Facebook-Berichts für das erste Halbjahr 2018. Auch in dem nun veröffentlichten Bericht zum ersten Halbjahr dieses Jahres nennt das Online-Netzwerk nur die Zahlen aus dem NetzDG-Meldeweg.



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