E-Voting 30.05.2022, 12:50 Uhr

Bundesrat hat Rechtsgrundlagen für E-Voting-Testbetrieb verabschiedet

Nun können Kantone dem Bundesrat wieder beantragen, im Rahmen eines Versuchsbetriebs E-Voting anzubieten. Testläufe mit der elektronischen Stimmabgabe sind aber nicht vor 2023 zu erwarten.
(Quelle: Wokandapix/Pixabay)
Der Bundesrat hat neue rechtliche Grundlagen verabschiedet. Wie der Bundesrat (BR) vergangene Woche mitteilte, gelten ab 1. Juli 2022 neue Rechtsgrundlagen für die erste Etappe der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe. Zudem hat der BR an seiner Sitzung vom 25. Mai die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) in Kraft gesetzt. Zudem hat er zur Kenntnis genommen, dass die totalrevidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) gleichzeitig in Kraft tritt. Auf dieser Basis können Kantone dem Bundesrat wieder beantragen, im Rahmen eines Versuchsbetriebs E-Voting anzubieten.
Neu werden nur noch «vollständig verifizierbare und von unabhängigen Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes überprüfte Systeme zugelassen», heisst es in der Mitteilung. Sie dürfen für maximal 30 Prozent des kantonalen sowie 10 Prozent des schweizweiten Elektorats eingesetzt werden. Auslandsschweizerinnen und -schweizer sowie Stimmberechtigte mit einer Behinderung werden als besondere Zielgruppen von E-Voting bei dieser Limiten-Berechnung nicht mitgezählt.
Die neuen Rechtsgrundlagen erhöhen die Transparenzanforderungen, wie der Bundesrat weiter schreibt. Beispielsweise wurden die Vorgaben für die Offenlegung von Informationen zum System und dessen Betrieb präzisiert. Auch Anforderungen für den Einbezug der Öffentlichkeit – z. B. Pflicht zur Einführung eines ständigen Bug-Bounty-Programms – wurden nach Angaben des BR geregelt.

Drei Kantone möchten System der Post wieder nutzen

Einzelne Kantone würden die Wiederaufnahme der Versuche mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post planen, so der BR. Dies sind laut Keystone-SDA die Kantone Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen. Sie hatten bis Ende April gegenüber der Bundeskanzlei signalisiert, bald Versuche mit dem neuen E-Voting-System durchführen zu wollen.
Doch bevor es losgehen kann, muss die Post verschiedene Verbesserungen vornehmen. Denn nachdem das E-Voting-System der Schweizerischen Post monatelang von Experten auf IT-Sicherheit geprüft worden war, lag im April 2022 eine erste Analyse vor (PCtipp berichtete). Trotz zahlreichen Verbesserungen wurden noch immer Mängel entdeckt.
Die Post meldete im April, man arbeite an der Umsetzung der geplanten Verbesserungen. Das System solle anschliessend erneut unabhängig geprüft werden. Erst danach will die Post das E-Voting-System den Kantonen wieder zur Verfügung stellen. Man erwarte, dass dies im Laufe des Jahres 2023 der Fall sein werde.




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