21.10.2010, 00:00 Uhr
iPhone: Vorsicht beim Unlock!
Ein Jailbreak ist rechtlich (vermutlich) unbedenklich. Beim Unlock könnte das anders aussehen. Das iPhone ist auf zwei Arten in seinen möglichen Funktionen beschränkt. Zum einen ist das Dateisystem vom direkten Zugriff des Anwenders geschützt, zum anderen werden die meisten iPhones mit einem SIM- oder Netlock verkauft. Die erste Sperre sorgt dafür, dass Sie auf einem iPhone ausschliesslich Software aus dem App Store installieren können. Diese Sperre lässt sich mit einem Jailbreak aufheben. Der SIM- oder Netlock stellt sicher, dass Sie das iPhone nur mit der SIM-Karte bzw. im Funknetz des Mobilfunkanbieters einsetzen können, bei dem Sie das iPhone gekauft haben. Auch diese Sperre lässt sich umgehen, hier spricht man von einem "Unlock". Während der Jailbreak zumindest in den USA erst kürzlich als \"fair use\" eingestuft und damit legalisiert wurde, sieht es bei einem Unlock anders aus. Denn die Bindung an ein bestimmtes Netz gehört zur Preiskalkulation der Mobilfunkanbieter und ist Bestandteil des Vertrags, den der Käufer mit dem Anbieter abgeschlossen hat.
Ein Unlock ist in den meisten Fällen also wohl als Vertragsbruch zu werten und könnte durchaus unangenehme Konsequenzen haben. Das gilt natürlich nicht nur für das iPhone, sondern für alle gesponserten Handys und Smartphones, die man zusammen mit einem Vertrag bei Telekom, Vodafone & Co kauft. Zivilrechtlich scheint die Sache also klar, hier hätte ein Unlocker im Falle eines Falles - also dann, wenn die Telekom Anzeige erstattet - vermutlich eher schlechte Karten. In Göttingen geht man derzeit sogar noch einen Schritt weiter und versucht, einen Unlock strafrechtlich zu verfolgen. Dort wird derzeit gegen 600 Handy-Nutzer ermittelt, die ihr Handy durch professionelle Dienstleister entsperren liessen. Ob die Ermittlungen zu einer Anzeige führen, bleibt allerdings abzuwarten. (ph/appco)