Jedes siebte elektrotechnische Erzeugnis beanstandet

82 Verkaufsverbote

Besteht für den Benutzer eine Gefahr, kann das ESTI das weitere Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. 2015 mussten 82 Verkaufsverbote und Verkaufsstopps ausgesprochen werden. Besonders betroffen waren LED-Lampen sowie Leuchten, Netzkabel, Wasserkocher, Heizstrahler, Reiseadapter, Akkus von PCs, Produkte in Heizungsanlagen sowie Stecker mit ungenügenden elektrischen Eigenschaften an verschiedensten Geräten. Es ist in diesem Zusammenhang unbedingt zu beachten, dass der Verkauf von elektrischen Geräten mit ausländischen Haushalt-Steckern (beispielsweise Schuko-Stecker) in der Schweiz verboten ist.

In 20 Fällen haben der Handel und Hersteller als betroffene Wirtschaftsakteure aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) selbst Erzeugnisse vom Markt genommen und das ESTI darüber informiert. In 17 Fällen wurden diese Rückrufe und Sicherheitsinformationen in Zusammenarbeit mit dem ESTI auf der Website des Büros für Konsumentenfragen BFK öffentlich aufgeschaltet. Dies betraf Netzkabel für Notebook-Computer, gewerbliche Elektro-Wassererwärmer, diverse mobile Whirlpools, beheizbare Skischuhe, Tischlampen, Ladegeräte, PC-Lautsprecher, gewerbliche Kondensatpumpen, Ventilatoren, Mixer, Radios, Tablet-PCs, Photovoltaik-Wechselrichter, Kinderleuchten und LED-Spots.

Das ESTI empfiehlt allen Konsumentinnen und Konsumenten, beim Kauf von elektrischen Geräten auf seriöse Anbieter mit einem kompetenten Kundendienst in der Schweiz zu setzen und auf aussagekräftige Bedienungsanleitungen sowie auf dem Erzeugnis angebrachte Prüfzeichen zu achten. Anerkannte Schweizer Prüfzeichen sind beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI - solche Geräte mit Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht - und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse. Geräte mit diesen Prüfzeichen erfüllen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit und bieten Konsumenten damit einen Mehrwert.




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