Neue Bestimmungen 20.12.2022, 18:23 Uhr

Drohnen fliegen in der Schweiz ohne Ärger zu bekommen

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Bestimmungen für Drohnenpilotinnen und -piloten. Wir erklären im Detail, was sich geändert hat.
Symbolbild
(Quelle: Pexels/Pixabay)
Der gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung durch die Schweiz beschlossen. Die europäische Reglementierung setzt Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest. Es gelten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten sowie Gebietseinschränkungen. Um auf die Anliegen der Bevölkerung einzugehen, wurden Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit eingeführt. Die neuen Bestimmungen für Drohnenpilotinnen und -piloten treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die neuen Kategorien

Künftig wird zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden. In der «offenen» Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne Bewilligung des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) geflogen werden dürfen. Aber: Wenn Sie eine Drohne fliegen, die mehr als 250 Gramm wiegt, sind Sie verpflichtet, eine Schulung und Prüfung zu absolvieren. Umfang und Format der Schulung hängen von der Unterkategorie ab, in der Sie die Drohne fliegen.
Bild 1: die neuen Unterkategorien für Drohnen ohne Bewilligungspflicht
Quelle: BAZL/Screenshot/PCtipp.ch
Es gibt die drei Unterkategorien A1, A2 und A3, Bild 1. Die Regelung sieht die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifikate in der EU und der Schweiz vor. Sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden kann oder das Gewicht der Drohne mehr als 25 Kilogramm beträgt, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig und die Drohne wird in der «speziellen» Kategorie betrieben.

Fragen und Antworten

Folgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Drohnenregeln.

Wo liegt die neue Gewichtslimite?

Die Drohnenregeln sind eng mit dem Gewicht der Fluggeräte verknüpft. Bisher lag die untere Gewichtslimite für prüfungsfreie Drohnen bei 500 Gramm, jetzt beträgt sie 250 Gramm. Das zulässige Höchstgewicht von Drohnen wird von bislang 30 Kilogramm auf 25 Kilogramm gesenkt. Der Betrieb von Drohnen ab einem Gewicht von 25 Kilogramm fällt grundsätzlich in die «spezielle» Kategorie und muss vom BAZL bewilligt werden.

Wann muss ich mich registrieren?

Registrieren müssen sich alle Pilotinnen und Piloten von Drohnen über 250 Gramm sowie von solchen unter 250 Gramm, sofern die Drohne mit Kamera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet ist, die sich zur Erfassung von personenbezogenen Daten eignen.
Die Registrierung erfolgt online auf der Plattform uas.gate.bazl.admin.ch des Bundesamts für Zivilluftfahrt, Bild 2. Dies gilt für alle Drohnenkategorien. Die Plattform steht schon seit August 2021 bereit, die Registrierung ist gratis. Bis zum Inkrafttreten der Bestimmungsänderungen am 1. Januar 2023 ist die Registrierung freiwillig.
Bild 2: Neu muss fast jede Drohne registriert werden
Quelle: Screenshot/PCtipp.ch

Werden Schulungen und Prüfungen berücksichtigt, die vor 2023 absolviert wurden?

Nein. Bis anhin bestand in der Schweiz keine Schulungspflicht für Drohnenpiloten; sie war freiwillig. Da die Schweiz die EU-Verordnung übernimmt, verpflichtet sie sich, eine Schulungsmöglichkeit anzubieten, die eine Onlineschulung und -prüfung umfasst. Auf der BAZL-Webseite heisst es, aus diesen Gründen können frühere Schulungen und Kompetenznachweise nicht anerkannt werden.

Wie ist die neue maximale Flughöhe in der Schweiz?

Mit der Übernahme der EU-Regelung wird die maximale Flughöhe auf 120 Meter herabgesetzt. Dies gilt für die ganze Schweiz. Zudem haben einige Kantone eigene Beschränkungen festgelegt. Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich bei den Kantonen über allfällige Beschränkungen zu informieren.

Was bedeutet 120 Meter über Grund?

Die Höhe von 120 Metern wird jeweils von der Erdoberfläche aus gemessen. Startet die Drohne den Flug auf einer natürlichen Geländeerhebung, ist die Drohne in einem Abstand von maximal 120 Metern vom «nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche» zu halten. Die Messung der Abstände richtet sich nach den topografischen Gegebenheiten, beispielsweise, ob Ebenen, Hügel oder Berge vorhanden sind.

Gelten die bisherigen Sperrgebiete weiterhin?

Ja. Die auf der Drohnenkarte publizierten Beschränkungen gelten weiterhin. Dies betrifft Naturschutzgebiete, Gebiete um Kontrollzonen (CTR) sowie 5-Kilometer-Radien rund um zivile oder militärische Flugplätze. Für den Betrieb von Drohnen innerhalb dieser Zonen muss bei der zuständigen Stelle eine Bewilligung eingeholt werden.

Wie alt muss ich sein, um eine Drohne fliegen zu dürfen?

Das Mindestalter für das Fliegen einer Drohne in der offenen Kategorie beträgt 12 Jahre. Für den Betrieb von jener in der «speziellen» Kategorie muss man 14 Jahre alt sein. Kinder unter 12 Jahren dürfen unter Aufsicht eines Erwachsenen (respektive einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist) fliegen, der über die entsprechenden Pilotenkompetenzen verfügt.

Darf man als Fotograf oder Privatperson mit einer Drohne Fotos von einer Hochzeit machen?

Drohnen in der «offenen» Kategorie dürfen nicht mehr über Menschenansammlungen geflogen werden. Allerdings kann eine Drohne neben einer Menschenansammlung geflogen werden. Es gilt der für die jeweilige Kategorie vorgeschriebene Sicherheitsabstand, zum Beispiel Drohnen unter 25 Kilogramm (Klassen C2, C3, C3) brauchen einen Abstand von 150 Metern zu Personen.
HINTERGRUND
U-Space
Die Schweiz wird ausserdem die europäische Regulierung zum U-Space anwenden. Bei U-Space handelt es sich um sämtliche digitalen und automatisierten Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. U-Space soll die steigende Anzahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen besser und sicher im Luftraum integrieren. Dies, damit das konfliktfreie Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsystemen gewährleistet ist, so das BAZL. Pilotinnen und Piloten sollen dadurch eine bessere Übersicht über die Verkehrssituation haben. Weiteres zum Thema finden Sie auf der Website des BAZL (bazl.admin.ch).




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