Zahlenspiel 05.10.2018, 08:00 Uhr

Buchhaltung in der Schweiz

Eine ordnungsgemäss geführte Buchhaltung ermöglicht eine Übersicht über die Finanzen. Somit hat ein Unternehmen seine Vermögenslage immer im Blick und sieht anhand des Gewinns oder Verlustes, ob das Geschäft läuft und ob sich die Unternehmung entsprechend lohnt. Was aber muss man in der Schweiz beachten?
Gemäss den gesetzlichen Regelungen sind in der Schweiz ansässige Unternehmen zur einer Buchhaltung verpflichtet, wenn sie eine Aktiengesellschaft, eine GmbH, eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft sind oder ein Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz, der CHF 500’000 übersteigt.

Von der Betriebsgrösse hängt ab, ob das Führen einer Hilfsbuchhaltung sinnvoll ist. Als Hilfsbuchhaltung wird die Dokumentation zahlreicher gleichartiger Tatbestände in separaten Buchungskreisen verstanden. Zu den bekanntesten Buchhaltungsformen in der Schweiz zählen die Debitoren-, Kreditoren-, Anlagen- und Wertschriften- sowie die Lohn- und Liegenschaftsbuchhaltung.

Welche Arten von Buchhaltung gibt es in der Schweiz?

Jedes Unternehmen in der Schweiz führt die Buchhaltung entsprechend einem branchenabhängigen Kontenrahmen. Im jeweiligen Kontenrahmen sind die genauen Regeln betreffend der Rechnungslegung einer Firma definiert. Durch dieses System soll die Organisation der Finanzstruktur gewährleistet werden. Dabei wird jedem Konto eine separate Nummer zugewiesen. Das Sortieren der Buchungen wird dadurch erheblich erleichtert und der Vergleich zwischen verschiedenen Unternehmen ermöglicht.
Zusätzlich müssen in bestimmten Branchen, wie im Bereich von Versicherungen, Banken sowie der öffentlichen Verwaltung, gesetzlich angeordnete Rechnungslegungsstandards eingehalten werden. Auch in der Gastronomie müssen branchenspezifische Anforderungen erfüllt werden. Auch in diesem Sektor werden die Einzelheiten des Kontenrahmens an die speziellen Bedürfnisse eines jeden Unternehmens angepasst. Ebenfalls zur Buchhaltung verpflichtet sind Selbstständige.
Zwar gibt es bei Kleinunternehmen keine gesetzlichen Bestimmungen, in welcher Form beispielsweise Abrechnungen zu führen sind, dennoch bestehen verbindliche Grundsätze hinsichtlich der Transparenz der Buchhaltung.

Zu den herkömmlichen Buchhaltungsformen zählt die Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung. Die Offenposten-Buchhaltung unterscheidet sich von dieser Art der Buchhaltung dadurch, dass kein Verbuchen von Rechnungen stattfindet, sondern Geschäftsfälle erst bei der Zahlung erfasst werden. Die Führung des Buchwesens als Offenposten-Buchhaltung ist nur bei kleineren Datenmengen sinnvoll. Falls regelmässig zahlreiche Rechnungen und Zahlungen zur Verbuchung anstehen, wird die Führung einer Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung empfohlen.

Zu den kaufmännischen Vorgängen in der Buchhaltung zählen auch Auftragsbearbeitung und Offertwesen, die Teile des Beschaffungsvorgangs im Verkauf sind. Einem Angebot geht in der Regel eine entsprechende Kundenanfrage voraus. Mit einer Offerte wird darauf reagiert. Dabei erweist sich die Verwendung moderner Buchhaltungssysteme, wie sie von bexio.com angeboten werden, als effizient und kostensparend. Kleinunternehmen können durch die zentrale Kundenverwaltung und Auftragsbearbeitung sowie die einfache Buchhaltung ihre Geschäftsvorgänge mit nur wenigen Klicks erledigen, Projekte steuern und Belege mithilfe einer Scanner App von unterwegs hochladen und direkt verbuchen.

Von Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen bei der Buchführung bestimmte Regeln und Bestimmungen eingehalten werden. Demnach sind alle Buchungen in chronologischer Reihenfolge aufzuführen und mit entsprechenden Quittungen zu belegen.

Einnahmequellen müssen klar ersichtlich sein

Für das Finanzamt muss bei jeder Einnahme die Einnahmequelle klar ersichtlich sein. Vereinfachtes Vorgehen bei der Verbuchung, das zu Minderung von Mehrwertsteuer und Sozialabgaben führt, ist nicht statthaft. Die meisten Unternehmen verwenden für ihre Buchhaltung ein spezielles Buchhaltungssystem, das den jeweiligen Anforderungen des Betriebes und der Betriebsgrösse am besten entspricht.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Konzern, eine kleine oder eine mittlere Firma handelt, muss die Buchhaltung zweckmässig und übersichtlich sein. Selbstständige Gewerbetreibende, die nicht der Buchhaltungspflicht unterliegen, tragen selbst die Verantwortung über die korrekte Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Neben Zahlungsab- und eingängen, die mit Datum und Namen des Empfängers versehen sind, müssen auch Vermögenswerte wie Warenvorräte, Büroeinrichtungen und Werkzeuge übersichtlich aufgelistet sein. Für Selbständige gilt zudem, dass geschäftliche und private Buchungen sorgfältig getrennt und sämtliche Buchhaltungsunterlagen inklusive aller Belege und Dokumente für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufbewahrt werden müssen. Besteht ein begründeter Verdacht auf Nichteinhaltung der Buchhaltungsvorschriften, riskiert der Gewerbetreibende eine Kontrolle durch das Steueramt.

Aufgrund der Reformierung des Schweizer Revisions- und Rechnungslegungsrechts im Jahr 2007 wurden einige Regeln neu formuliert und angepasst. Die Buchhaltungspflicht stützt sich seitdem nicht mehr auf die Rechtsform, sondern auf die wirtschaftliche Bedeutung einer Firma. Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) und Einzelfirmen sind nicht mehr zur Prüfung ihrer Buchhaltung durch eine externe Revisionsstelle verpflichtet.



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