Fernmeldebericht 2014 19.11.2014, 22:24 Uhr

Zeitgemässe Rechtsgrundlagen im Fernmeldemarkt

Mit einem neuen Fernmeldebericht gibt der Bundesrat den Startschuss zur Anpassung des Fernmeldegesetzes. Das UVEK wird beauftragt, bis Ende 2015 eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten.

Die Regelung einzelner, im jetzigen Zeitpunkt noch nicht entscheidungsreifer Fragen wird in einer späteren zweiten Etappe in Aussicht gestellt.

Nach 2010 und 2012 legt der Bundesrat mit dem Fernmeldebericht 2014 einen weiteren Bericht zur Entwicklung des schweizerischen Fernmeldemarkts vor. Er ortet in verschiedenen Bereichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Er will jedoch die Revision des Fernmeldegesetzes schrittweise angehen und sich in einer ersten Etappe auf jene Elemente beschränken, die entscheidungsreif sind und möglichst rasch der gesetzlichen Verankerung bedürfen.

Internationales Roaming

Obwohl die Schweizer Preise für internationales Roaming in Europa gesunken sind, sind sie immer noch höher als diejenigen der europäischen Fernmeldedienstanbieterinnen. Die Festlegung von Preisobergrenzen lehnt der Bundesrat jedoch ab. Hingegen sollen die Anbieterinnen ihren schweizerischen Kundinnen und Kunden ebenfalls den so genannten "Local Breakout" (LBO) anbieten müssen, sofern sich dieser im europäischen Ausland durchsetzt. Damit müssen die heimischen Anbieterinnen ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, bei Auslandaufenthalten für ihre mobile Datenkommunikation die Angebote vor Ort ansässiger Anbieterinnen zu nutzen. Zudem sollen die Anbieterinnen wie in der EU zu einer sekundengenauen Abrechnung verpflichtet werden.

Konsumenten- und Jugendschutz

Im Konsumentenschutz sind die Vorschriften zur Bekämpfung der Auswüchse des Telefonmarketing zu verstärken, insbesondere mit dem Ziel, wirkungsvoller gegen Anrufe aus dem Ausland unter Verwendung falscher Nummern (so genanntes Spoofing) vorgehen zu können. Auch die Bestimmungen für Mehrwertdienste sollen genauer unter die Lupe genommen werden. Das Ziel muss sein sicherzustellen, dass auch neuartige Angebote beispielsweise im Internet unter die fernmelderechtlichen Schutzvorschriften fallen, wenn sie hinsichtlich Erscheinungsform und Schädigungspotenzial vergleichbar sind mit den bereits heute erfassten traditionellen Mehrwertdiensten (z.B. Dienste über 090x-Nummern). Schliesslich gilt es, die Fernmeldedienstanbieterinnen zu verpflichten, Kundinnen und Kunden über Jugendschutzmassnahmen, namentlich den Einsatz von Filtern zur Ausfilterung nicht kinder- und jugendgerechter Inhalte, aufzuklären.

Rechtliche Erfassung der Marktakteure

Das Aufkommen des Internet und der darüber angebotenen Dienste hat zu einer tiefgreifenden Veränderung der Telekommunikationslandschaft geführt. Die Gesetzesrevision muss Klarheit darüber schaffen, welche Marktteilnehmer dem Fernmeldegesetz unterstehen. Der modernen Kommunikationswelt angepasste, differenzierte Regeln sollen sicherstellen, dass Akteure mit vergleichbaren Angeboten vergleichbaren Rechten und Pflichten unterstehen. Andererseits soll im Sinne einer administrativen Entlastungsmassnahme die Meldepflicht abgeschafft werden.

Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Netzinfrastruktur

Die Regulierung des Netzzugangs ist von zentraler Bedeutung für die Sicherung des Wettbewerbs im Telecommarkt. Der Bundesrat wird prüfen, ob in dieser ersten Revisionsetappe der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) die Möglichkeit zum Einschreiten von Amtes wegen eingeräumt werden soll, wenn sie offensichtlich gegen die fernmelderechtlichen Regeln verstossende Verhaltensweisen beobachtet. Ein Einschreiten gestützt auf eine solche Bestimmung wäre namentlich bei den Mobilterminierungsgebühren oder den Interkonnektionsgebühren für die 058-Nummern denkbar. Um den Hochbreitbandausbau weiter zu fördern, soll überdies ein breiter gefasstes Zugangsrecht zu passiver physikalischer Infrastruktur wie namentlich Kabelkanälen im Gesetz verankert werden.

Grundlegendere Anpassungen der Grundversorgung werden erst in einer späteren Phase folgen. Gleiches gilt für einen weitgehenden Systemwechsel im Bereich des Zugangsregimes. Insbesondere um die gegenwärtig festzustellende Investitionsdynamik beim Hochbreitbandausbau nicht zu gefährden, sollen die Netzzugangsregeln vorerst noch nicht technologieneutral ausgestaltet werden.

Mit dem Fernmeldebericht 2014 stösst der Bundesrat nicht nur die Anpassung des Fernmeldegesetzes an, sondern erfüllt damit auch das Postulat der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) zur Preisentwicklung im internationalen Roaming.

Beteiligung des Bundes an der Swisscom

Zudem nimmt er im Bericht die Anliegen verschiedener parlamentarischer Vorstösse aus dem Jahr 2006 zur Beteiligung des Bundes an der Swisscom auf. Diesbezüglich kommt er zum Schluss, dass gegenwärtig an der Mehrheitsbeteiligung des Bundes festgehalten werden soll und die hängigen Vorstösse abgeschrieben werden sollen.



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