29. Tätigkeitsbericht 2021/22 30.06.2022, 11:04 Uhr

Schweizer Datenschützer stellt «wachsende Geringschätzung» der Privatsphäre fest

Der Beauftragte lobt die Covid-App, stellt aber eine «verbreitete Gleichgültigkeit» gegenüber dem Schutz von Nutzerdaten fest. Ausserdem ruft er die Bundesbehörden zu mehr Transparenz auf.
29. Tätigkeitsbericht des EDÖB
(Quelle: admin.ch/Screenshot/PCtipp.ch)
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Adrian Lobsiger, hat den Tätigkeitsbericht für 2021/22 veröffentlicht. Der EDÖB stellt im Tätigkeitsbericht eine «verbreitete Gleichgültigkeit» gegenüber dem Schutz von Nutzerdaten sowie eine «wachsende Geringschätzung» der Privatsphäre fest.
Als ein negatives Beispiel nennt der Beauftragte die Impfplattform meineimpfungen.ch. Nachdem das Online-Magazin «Republik» im Frühling 2021 enthüllt hatte, dass die Impfplattform massive Sicherheitslücken aufwies, wurde die Plattform in der Folge vom Netz genommen und schliesslich eingestellt. Ein aufsichtsrechtliches Verfahren des EDÖB bestätigte das Problem und brachte weitere Mängel zutage, insbesondere bezüglich der Qualität der bearbeiteten Personendaten.
Hingegen lobt der EDÖB die Covid-App sowie das Covid-Zertifikat samt Light-Version als gute Beispiele hinsichtlich des Datenschutzes. Dank der dezentralen und datensparsamen Ausgestaltung dieser Tools habe die Übermittlung von Bürgerdaten an die Bundesverwaltung vermieden werden können.

Recht auf Verschlüsselung

Adrian Lobsiger, EDÖB
Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und ÖffentlichkeitsbeauftragTer (EDÖB)
Quelle: edoeb.admin.ch
Der Beauftragte stellt im aktuellen Tätigkeitsbericht zudem «besorgt» fest, dass inzwischen auch Regierungen und Sicherheitsbehörden in Europa einen präventiven Zugang zur Individualkommunikation ihrer Bevölkerung einfordern. Ohne im Einzelfall eine richterliche Genehmigung einzuholen, wollten die Behörden «unter dem Vorwand von Terrorismus- und Pädophiliebekämpfung» auf alles zugreifen.
Der EDÖB betont das Recht des Bürgers, seine eigenen Daten zu verschlüsseln. «Bürgerinnen und Bürger, die sich dem behördlichen Wunsch nach Selbstbelastung widersetzen, indem sie aus welchen Gründen auch immer Verschlüsselungssoftware einsetzen, darf der Rechtsstaat nicht vorwerfen, sie missbrauchten ihre Freiheit.»

EDÖB ruft Bundesbehörden zu mehr Transparenz auf

Während der Pandemie haben mehr Privatpersonen und Medienschaffende Einsicht in Behördenakten gefordert. Gleichzeitig geben die Behörden Dokumente seltener vollständig frei. Der Datenschutzbeauftragte sei besorgt und fordere Transparenz ein, so Keystone-SDA. «Immer mehr Firmen und Bundesämter kommen mit Anwälten, die gar nicht interessiert sind an einer Einigung um Herausgabe von Akten», sagte Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), demnach vor den Medien in Bern.
In der Verwaltung mache sich in Teilen der Verwaltung eine neue Tendenz bemerkbar, das informelle Schlichtungsverfahren vor dem EDÖB durch formalistische Einreden zu komplizieren, heisst es im Bericht weiter. Das erschwere den Abbau der Arbeitsrückstände zusätzlich.




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