Fünf Optionen standen zur Diskussion 24.09.2018, 09:38 Uhr

Bedag Informatik bleibt in den Händen des Kantons Bern

Die Berner Regierung hat mehrere Szenarien zur Zukunft der Bedag Informatik geprüft. Nun hat sie beschlossen, dass der IT-Dienstleister auch künftig im Eigentum des Kantons bleiben soll.
(Quelle: bern.com)
Bedag Informatik bleibt im Eigentum des Kantons Bern. Das hat die Berner Regierung nach einer Prüfung verschiedener Varianten entschieden. Fünf Optionen prüfte die Kantonsregierung gemäss einer Mitteilung vom Freitag: Den Verkauf, den Teilverkauf des Bereichs Software, den Zusammenschluss mit anderen Informatikunternehmen im öffentlichen Sektor, die Reintegration der Bedag in die Kantonsverwaltung sowie den Status quo.
Anlass für diese Prüfung war in erster Linie ein vom bernischen Grossen Rat im September 2016 überwiesenes Postulat. Der Grosse Rat forderte damit die Regierung auf, einen Verkauf der Bedag zu prüfen. Schon im Februar 2017 entschied die Regierung, dass sie die Hoheit über die von der Kantonsverwaltung bearbeiteten Daten behalten will. Kein Kanton habe die Datenhaltung und die Datenbewirtschaftung an ein privatwirtschaftliches Unternehmen ausgelagert, schreibt die Berner Regierung in ihrer Mitteilung vom Freitag. Die Risiken für Schutz und Verfügbarkeit sensibler Daten bei einem Verkauf seien zu hoch. Als Eigentümer der Bedag behalte der Kanton die vollständige Hoheit über die Bewirtschaftung und Speicherung der sensiblen Daten.

Künftig maximal 20 Prozent für Dritte

Nach diesem Grundsatzentscheid für den Status quo erteilte die Regierung drei Experten den Auftrag, verschiedene Strategievarianten zu prüfen. Die drei Gutachter empfahlen, dass der Kanton Bern die Bedag bei sich behält, jedoch besser in die Führung der Informatik der Kantonsverwaltung integriert. Auch sei die Schaffung einer Holding zu prüfen. Die Bereiche Rechenzentrum und Software würden gemäss diesem Modell in je eine Aktiengesellschaft aufgeteilt und unter ein Holdingdach gestellt. Die Berner Regierung folgt nun den Gutachtern. Deren Expertisen hat die Kantonsregierung am Freitag veröffentlicht.
Die Kantonsregierung überprüfte die Bedag-Eigentumsverhältnisse auch wegen beschaffungsrechtlichen Fragen. Denn der Drittkundenanteil der Bedag von aktuell 25 Prozent übersteigt den gemäss EU-Rechtsprechung zulässigen Anteil von 20 Prozent. Diese externen Dienstleistungen haben im Kanton Bern auch schon zu Kritik geführt: Beispielsweise erwähnte der Berner Gewerbeverband «Berner KMU» die Bedag in seiner Kampagne «Der Staat als Konkurrent: Fair ist anders!». Die Berner Regierung hat nun entschieden, dass die Bedag weiterhin Dienstleistungen für Dritte anbieten kann, dass sich der Anteil jedoch in Zukunft auf 20 Prozent beschränken muss.

Holding bleibt eine mögliche Option

Die Berner Regierung lässt nun die Eigentümerstrategie des Kantons Bern gemäss seinen Entscheiden anpassen. Bedag und die Kantonsverwaltung haben den Auftrag erhalten, die Entscheide umzusetzen. Gemäss den Empfehlungen der externen Experten wird die Bildung einer Holding oder Alternativen geprüft, um die Bereiche Rechenzentrum und Software in eigenständige Aktiengesellschaften zu trennen. Diese könnte der Kanton als Eigentümer beschaffungsrechtlich unterschiedlich behandeln, wie der Regierungsrat schreibt: Pflichtbezug der Kantonsverwaltung beim Rechenzentrum, freie Ausschreibung im Bereich Software.

Autor(in) SDA





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