Klage gegen Stadt St. Gallen 13.04.2016, 09:40 Uhr

ABACUS klagt wegen wiederholter Rechtsverweigerung

Noch immer gibt es keinen fairen Wettbewerb bei der Beschaffung von Finanzsoftware für die öffentliche Hand. ABACUS sieht sich deshalb gezwungen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Abacus klagt gegen die Stadt St. Gallen erneut wegen Rechtsverweigerung. Damit soll eine weitere Verzögerung der Gesuche um Offenlegung von Akten der Stadt verunmöglicht werden.
 
Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung schreibt vor, dass Behörden eine Verfügung innert 20 Tagen nach Eingang des Gesuches erlassen müssen (Art. 15 Abs. 3 BGÖ). ABACUS Research AG, ein Spezialist und Marktführer für betriebswirtschaftliche Software für Städte und Gemeinden, wartet bei seinen Gesuchen nun seit über 150 Tagen auf eine entsprechende Verfügung der Stadt St. Gallen.
 
Die Verzögerung erstaunt besonders deshalb, weil das Departement des Innern die Stadt schon im September 2015 angewiesen hatte, die Gesuche unverzüglich zu behandeln. ABACUS wurde von der Stadt St. Gallen im Oktober 2015 zwar informiert, dass die Gesuche abgelehnt würden. Die von ABACUS verlangte Verfügung wurde jedoch nicht erlassen.
 
Die Stadt St. Gallen versucht mit diesem Vorgehen zu verhindern, dass aktenkundig wird, was schon lange vermutet wird: seit Jahrzehnten wird das Beschaffungsrecht auf Kosten des Steuerzahlers systematisch missachtet. Die VRSG - und damit auch die Stadt St. Gallen als grösster Aktionär der VRSG – werden einseitig bevorzugt und im Verborgenen subventioniert. Eine Verfügung des Departements des Innern wird dabei konsequent missachtet. Dazu Claudio Hintermann, CEO von ABACUS: „Das Öffentlichkeitsprinzip droht leider zur Farce zu degenerieren. Wir sind nicht mehr bereit, eine Verzögerungstaktik zu akzeptieren.“




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