15.06.2012, 00:00 Uhr

Wikipedia wegen neuem deutschen Leistungsschutzrecht demnächst ohne Weblinks?

Am 14. Juni 2012 wurde der Gesetzentwurf des deutschen Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage veröffentlicht. Damit soll Presseerzeugnissen die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt werden, die gewerbliche Nutzung selbst kleinster Wortfetzen mit Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen zu belegen. Wikimedia Deutschland sieht in diesem Entwurf eine Gefahr für die Ersteller von freien Inhalten im Internet und für Anbieter von Open Content-Plattformen wie zum Beispiel Wikipedia.

Jan Engelmann, Leiter des Bereichs Politik & Gesellschaft bei Wikimedia Deutschland, erklärt: ?Jeder, der im Internet freie Inhalte zur Verfügung stellt, wird damit potenziell dem Risiko von Abmahnungen ausgesetzt. Unsere seit langem gehegte Befürchtung, dass durch das neue Leistungsschutzrecht Kollateralschäden auch für Bildungsprojekte entstehen, scheint sich hier zu bewahrheiten. Dieses Vorhaben steht im Gegensatz zu den jüngsten Absichtserklärungen der Regierungskoalition, durch Rechtssicherheit die Akzeptanz des Urheberrechts im Internet zu erhöhen.?

In Wikipedia-Artikeln gibt es Weblinks mit weiterführenden Informationen, bei denen fraglich ist, ob sie unter das Zitatrecht fallen. Bislang ist vollkommen unklar, ob diese Links, die regelmässig die Überschriften von Presseartikel enthalten, eine Verletzung des neuen Leistungsschutzrechts darstellen. Laut der Begründung des Bundesjustizministeriums sollen Links zwar nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen, unsicher ist jedoch, ob dies auch für die Texte auf dem Link gilt.

Zudem liefert der Entwurf keine ausreichende Trennschärfe zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Wikipedia ist ein ehrenamtliches Gemeinschaftsprojekt, das auf freiwillige Zusammenarbeit von Menschen auf der gesamten Welt beruht. Die dort angewandten Creative Commons-Lizenzen erlauben eine freie Bearbeitung und Weiterverwendung der Wikipedia-Inhalte für alle Nutzer, selbst wenn diese damit eine wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht verbinden. Somit besteht die Gefahr, dass auch die kostenfreie Wikipedia als Wissensaggregator künftig Unterlassungsansprüchen ausgesetzt wird, die aus dem neuen Leistungsschutzrecht abgeleitet werden können. (ph) http://www.wikimedia.de
 
Direktlinks:
http://www.irights.info/userfiles/RefE%20LSR.pdf
http://blogfraktion.de/2012/06/12/diskussionspapier-urheberrecht-in-der-digitalen-gesellschaft/



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