Adblocker-Fall 07.10.2019, 14:44 Uhr

Verfassungsbeschwerde von Springer gegen eyeo abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde der Axel Springer SE gegen eyeo vollumfänglich abgewiesen. Der Rechtsstreit zwischen dem Medienhaus und dem Anbieter des Werbeunterdrückers AdBlock Plus ist damit endgültig beendet.
(Quelle: shutterstock.com/Africa Studio)
eyeo, Betreiber des Werbeunterdrückers AdBlock Plus, kann endgültig aufatmen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde von Axel Springer nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit wurde das Verfahren gegen den AdBlock-Anbieter vollumfänglich abgewiesen.

Die Springer-eyeo-Odysee

Die Nachricht ist das Ende eine langen Streits: Anfang 2015 klagte Axel Springer erstmals gegen eyeo. Der Vorwurf: Die Nutzung eines Werbeblockers beinträchtige das Geschäft des Medienunternehmens unzulässig. Im September 2015 gab es dann ein erstes Urteil des Landgerichts Köln: Es sah in Adblockern kein illegales Geschäftsmodell, Nutzer hätten das Recht, Online-Werbung in ihren Browsern zu blockieren.
Ein Berufungsverfahren gab es dann vor dem Oberlandesgericht Köln. Dieses endete für Axel Springer mit einem Teilerfolg. Das OLG Köln erklärte das sogenannte Whitelisting für wettbewerbswidrig und untersagte den Vertrieb des Plug-Ins. Nach dem Urteil durfte AdBlock Plus in Deutschland nicht mehr vertrieben werden - solange Webseiten von Springer betroffen sind.
Schluss war damit für Springer aber noch lange nicht. Es ging vor den Bundesgerichtshof (BGH), der im Frühjahr 2018 entschied: Der Werbeunterdrücker AdBlock Plus verstösst nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es lag laut BGH auch keine allgemeine Marktbehinderung vor.
Obwohl Springer mit seiner Klage scheiterte, hatte das Unternehmen anschliessend Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt, um es aufheben zu lassen. Springer versuchte zu argumentieren, dass die Anzeige von Werbung unter den Schutz der Pressefreiheit fiele. Diese Beschwerde wurde nun abgewiesen.



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