Callcenter sonntags zu 28.11.2014, 09:31 Uhr

Verbot von Sonntagsarbeit bremst E-Commerce

Das Bundesverwaltungsgericht schränkt die Sonn- und Feiertagsarbeit ein und hat sie für Callcenter sogar verboten. Der E-Commerce-Verband bevh rechnet  mit negativen Folgen für den Online-Handel.
Das Bundesverwaltungsgericht verbietet Sonntagsarbeit in Callcentern
(Quelle: Fotolia.de/Syda Productions)
Viele Verbraucher kaufen besonders gerne sonntags ein. Wenn sie Fragen zur Ware haben, nehmen sie   das Wissen von Callcenter-Mitarbeitern in Anspruch. Doch damit hat es nun ein Ende: Das Bundesverwaltungsgericht hat der Sonn- und Feiertagsarbeit jetzt sehr enge Grenzen gesetzt und verbietet unter anderem den Einsatz von Callcenter-Agenten. "Gerade die nicht an Ladenöffnungszeiten gebundene Nutz- und Erreichbarkeit des Online- und Versandhandels ist ein beim Verbraucher geschätztes Qualitätsmerkmal", sagt Gero Furchheim, Präsident des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel (bevh). "Dem Konsumenten am Sonntag unmöglich zu machen, Fragen auf Wunsch auch telefonisch zu klären, ist widersinnig." Der Verbandsvertreter moniert auch die damit nicht mehr existierenden Chancen für Arbeitnehmer, "ausserhalb der üblichen Bürozeiten Verdienstmöglichkeiten zu haben".
Das Bundesverwaltungsgericht setzte mit seinem Urteil (BVerwG 6 CN 1.13) eine Verwaltungsordnung des Landes Hessens in wesentlichen Teilen ausser Kraft. Hessen hatte wie viele andere Bundesländer auch Ausnahmen für das generelle Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit formuliert. Unter anderem durften Callcenter-Agenten, die Angestellten der Getränke- und Speiseeishersteller und Wettanbieter an Sonntagen eingesetzt werden. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht für diese Mitarbeiter Sonn- und Feiertagsarbeit verboten, im Fall der Getränke und Eishersteller ist sie nur erlaubt, wenn dadurch Versorgungsengpässe entstehen.

Der Sonntag soll der Familie gehören

Das Urteil, das die Gewerkschaft Verdi im Verein mit Kirchenverbänden herbeigeführt hat, hat weitreichende Folgen für die anderen Bundesländer. Sie werden ihre Ausnahmen überarbeiten müssen. Vor allem aber bremst das Urteil den E-Commerce aus. Callcenter sind in Zukunft selbst in der Weihnachtszeit geschlossen, auch im Fullfillment müssen möglicherweise bald die Packbänder an Sonn- und Feiertagen stillstehen. "Der vom Gericht zugrunde gelegten synchronen Taktung des sozialen Miteinanders liegt ein tradiertes Bild aus längst vergangener Zeit zu Grunde", schimpft Furchheim.
Das Gericht hatte in seinem Urteil unter anderem den Wunsch von Gewerkschaft und Kirchen beachtet, dass Familien wenigstens einen freien Tag für gemeinsame Aktivitäten brauchen. bevh-Präsident Furchheim sieht negative Folgen vor allem für das Wachstum des E-Commerce: "Online-Händler schaffen gerne gute Arbeitsplätze in Deutschland", so Furchheim weiter. "Durch das Urteil wird ihnen die Chance genommen, dies parallel zum Branchenwachstum fortzusetzen."



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