01.07.2008, 00:00 Uhr

Urteil: Eltern haften für Webaktivitäten der Kinder

Wenn Kinder urheberrechtlich geschützte Bilder ins Netz stellen, haften die Eltern, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dieses - allerdings noch nicht rechtskräftige - Urteil fällte jetzt ein Münchner Richter (Handelsblatt Weblog). (ph/iwb)



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