13.02.2014, 00:00 Uhr

Swisscom-Datenleck: Superprovisorische Verfügung gegen NZZ aufgehoben

Wie die NZZ berichtet, hat das Handelsgericht des Kantons Bern der Swisscom eine Abfuhr erteilt. Das Telekommunikationsunternehmen wollte verhindern, dass die Neue Zürcher Zeitung weiter über Datenträger berichtet, die der Swisscom gestohlen und der Redaktion zugestellt worden waren. Deswegen hatte Swisscom ein Unterlassungsgesuch gestellt, dem zunächst stattgegeben wurde.
Nun hat das Berner Handelsgericht, die Sachlage genauer geprüft und hat den Parteien Swisscom und NZZ seinen Entscheid des summarischen Verfahrens mitgeteilt. Wie die NZZ schreibt, wurde das Gesuch vollumfänglich abgewiesen und die Swisscom müsse die Prozesskosten zahlen. Ausserdem habe Swisscom angekündigt, den nicht rechtskräftigen Entscheid des Handelsgerichts zu akzeptieren. (ph) http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/swisscom-unterliegt-vor-handelsgericht-der-nzz-1.18243014

Siehe auch: Swisscom vs. NZZ: Schutz von Kundendaten hat höchste Priorität , Vertrauliche Swisscom Datenbänder auf NZZ-Redaktion aufgetaucht



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