Bundesgerichtsentscheid 19.10.2023, 11:51 Uhr

Sunrise darf weiterhin auf mündliche Kündigung bestehen

Das Bundesgericht hat entschieden: Sunrise darf von Kunden verlangen, per Telefon oder Chat zu kündigen. Das hält Online PC davon.
(Quelle: Sunrise)
Sunrise möchte, dass Kundinnen und Kunden ihr Handy-Abo oder den Internetanschluss per Chat oder Telefon kündigen. Anwälte raten jeweils, einen Vertrag stets schriftlich zu kündigen. Denn eine mündliche Kündigung ist zwar in vielen Vertragsfällen gültig – im Streitfall aber schwierig zu beweisen. Doch genau den schriftlichen Weg (Brief, Fax oder E-Mail) verbietet Sunrise seinen Kundinnen und Kunden und besteht auf den telefonischen Weg oder jenen per Chat.
Und jetzt ist klar: Sunrise darf das auch weiterhin so machen. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines verärgerten Kunden nicht eingetreten, wie srf.ch berichtet. Noch ist nicht ganz klar, warum, denn die schriftliche Begründung des höchsten Gerichtes der Schweiz steht noch aus. Die gerichtlichen Vorinstanzen hatten argumentiert, Sunrise missbrauche durch die mündliche Kündigungsvorschrift seine Machtposition zu wenig stark, als dass ein Verstoss gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bestünde. Wer sich die SRF-Espresso-Sendung dazu anhören möchte, finden Sie über diesen Link.
Zum Vergleich: Beispielsweise bei der Swisscom kann man auch per Brief kündigen. Auf der Webseite findet man allerdings auch nur Online-Kündigungsoption (Chat) oder man vereinbart einen Rückruf. Salt hat – nach Protesten des Konsumentenschutzes – Ende 2021 die Möglichkeit, auf schriftlichem Weg zu kündigen, wieder eingeführt.

Konsumentenschutz nicht glücklich

Der Schweizer Konsumentenschutz ist natürlich nicht glücklich über dieses Urteil. Man erlebe es täglich in der Beratung, dass Kundinnen und Kunden sich über die telefonische Kündigung ärgerten, beispielsweise weil sie ewig in der Warteschlaufe hängen würden. «Wenn die Kunden für eine Kündigung anrufen, werden sie nochmals angegangen, doch bei Sunrise zu bleiben», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz, zu SRF. Stalder kritisiert auch die Politik: Das Parlament müsse endlich der hängigen Motion zustimmen, die eine solche Beschränkung der Kündigungsformen verbieten will, heisst es im SRF-Artikel weiter.

K-Tipp überlegt sich Gang vor Gericht

Auch der Ktipp schaltet sich ein und überlegt sich sogar, vor Gericht zu ziehen. «Dieses Mal kämpfen wir gegen die Kündigungs-Schikane von Sunrise GmbH. (...) Sunrise ist Spitzenreiter bezüglich Klagen der K-Tipp-Leser», heisst es in einem LinkedIn-Post des Magazins.

Online PC meint

Sunrise ist wirklich Experte darin, Kundinnen und Kunden vor der Kündigung abzuhalten. So digital ich auch unterwegs bin, bei Verträgen ziehe ich den klassischen Weg per Post vor. Wenn ich mich informiert und entschieden habe, dass ich kündigen will, möchte ich nicht ewig in einer Telefonwarteschlaufe hängen (innerhalb der Schweiz immerhin kostenlos). Und wenn dann endlich ein Mensch am anderen Ende ist, habe ich keine Lust, noch bequatscht zu werden, dass das XY-Angebot doch noch besser sei und man versucht, mich zum Bleiben zu überreden. Und wer sich schon mit Chatbots herumgeschlagen hat, weiss: Sie sind zwar ganz «herzig», aber immer noch ziemlich dumm. Zumindest in meinem Fall haben Chatbots mein Anliegen noch nie lösen können. Das Verhalten von Sunrise liegt hier meiner Meinung nach irgendwo zwischen Bevormundung und Schikane.



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