14.07.2008, 00:00 Uhr

Störerhaftung in Foren: Münchner Richter widersprechen Hamburg-Urteil

Während die Richter am Landgericht Hamburg befanden, Forenbetreiber haften für die Kommentare der Mitglieder, sehen die Richter am Amtsgericht München das ein wenig anders. Angesichts des Urteils des Landgerichts Hamburgs, Forenanbieter müssten bei Mitgliederkommentaren Vorzensur betreiben, andernfalls würden sie für deren Kommentare haften, schüttelten viele Branchenexperten ungläubig den Kopf. Jetzt heizt ein Urteil am Amtsgericht München die Diskussion erneut an. Denn die Münchner Richter befanden, dass Vorzensur nur in "sehr seltenen Sonderfällen" zumutbar sein könne. Sonst "würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Grossteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch abgewürgt." Anlass des Münchner Urteils war die Klage des Callcenters Callactive gegen den Bildblog-Betreiber Stefan Niggemeier, der einen Kommentar in seinem Blog, der Callactive Betrug vorwarf, erst 90 Minuten nach dessen Veröffentlichung löschte. (ph/iwb)



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