11.09.2007, 00:00 Uhr

simsa: Erheblicher Handlungsbedarf bei Providerhaftung

Die Schweizer Internetprovider sehen sich seit Jahren mit einer untragbaren Rechtsunsicherheit konfrontiert, wie die swiss interactive media and software association simsa informierte. Das geltende Strafrecht gebe keine Antwort auf die Frage, ob Hosting-Provider für widerrechtliche Inhalte ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Bundesrat Blocher und das Bundesamt für Justiz würden trotzdem keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber sehen.
Die in der simsa vertretenen Schweizer Hosting-Provider widersprechen dieser Ansicht entschieden. Bereits in ihrer Vernehmlassung vom 1. April 2005 befürwortete die simsa die damalige Zielsetzung des Gesetzgebers, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beenden. Den damals vorliegenden Vorentwurf für eine Revision lehnte die simsa ab, weil er zu einer Kriminalisierung der Hosting-Provider geführt hätte. An dieser Stellungnahme und am damals formulierten Alternativ-Vorschlag zum Revisionsentwurf hält die simsa fest. "Die Untätigkeit des Gesetzgebers ist angesichts der Bedeutung der Internetprovider für die Informationsgesellschaft inakzeptabel", erklärt die simsa.. Im Namen der in ihr vertretenen Internetprovider fordert sie daher den Gesamtbundesrat auf, den Gesetzgebungsprozess weiterzuführen. (ph) http://www.simsa.ch



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