21.08.2009, 00:00 Uhr

Sex-Argument soll Handy-Verbot am Steuer kippen

Ein Richter des Amtsgerichts Gummersbach in Deutschland möchte beim Bundesverfassungsgericht das Handy-Verbot am Steuer kippen. Die Begründung für dieses Vorhaben ist äusserst delikat. Falls Sie mal beim Autofahren vor der Alternative stehen, wilden Sex zu haben oder Ihre Frau anzurufen, sollten Sie ersteres wählen denn Verkehr im Verkehr ist in Deutschland nicht strafbar. Der Griff zum Handy dagegen kostet 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dagegen klagt nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung jetzt ein Richter des Amtsgerichts Gummersbach in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht.
Der Vorwurf: Das Handy-Verbot verstosse gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Begründung ist etwas delikat: Schliesslich sei es auch nicht explizit untersagt, freihändig zu fahren, die linke Hand demonstrativ aus dem Fenster baumeln zu lassen oder eben Sex am Steuer ob allein oder mit Begleitung zu haben. Doch der entsprechende Paragraph der Strassenverkehrsordnung mit dem Handy-Verbot besagt, dass der Fahrzeugführer beide Hände am Steuer haben soll, um das Fahrzeug zu führen. Wenn der Gesetzgeber beim Erlass nicht nur an bestimmte Sexpraktiken gedacht hat, wären wohl auch kaum Liebesspiele mit beiden Händen am Steuer möglich. So bricht der Herr Richter also eine Lanze für alle Auto-Telefonierer und macht gleichzeitig die Öffentlichkeit auf die Sex-Erlaubnis aufmerksam. Selbst wenn die höchste Instanz das Telefonieren weiter verbietet, kann immerhin der schwächelnden Geburtenrate wieder auf die Beine geholfen werden. Störende Anrufe des Ehepartners (Schatz, ich komme gleich) müssten zudem beim Auto-Sex weiter nicht angenommen werden das wäre ja gefährlich. (ph/th)



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