13.07.2006, 00:00 Uhr

Schweizer Betreiber von Film- und Spiele-Tauschbörse vor Gericht

Erstmals muss sich ein Schweizer Bezirksgericht mit der heiklen Frage befassen, ob der Betreiber einer Webplattform zum Austausch von Filmen und Games damit das Schweizer Urheberrecht verletzt hat. Der Fall wurde am Mittwoch in Frauenfeld verhandelt. Das Urteil steht noch aus. Das Verfahren geht auf einen Fall vom März 2004 zurück. Damals nahmen die Behörden die Website "Shareactor" mit Serverstandort Frauenfeld vom Netz. Sie hatte als Linkplattform zu Peer-to-Peer-Tauschbörsen fungiert. Betrieben wurde sie von einem damals 25-Jährigen, der auf der Plattform so genannte "Hash-Links" anbot. Mit deren Hilfe konnten durch andere Programme in einer Vielzahl vernetzter PCs Filme und Computerspiele gefunden und gratis heruntergeladen werden. Angezeigt wurde der Frauenfelder von der "Swiss Anti Piracy Federation" (Safe), die im Auftrag von Weltkonzernen wie Columbia Pictures, Warner Brothers und Sony Computers nach Internetnutzern sucht, die das Urheberrecht verletzen. Dies geschieht nach Schweizer Rechtslage, wenn Computerspiele oder -programme nicht regulär gekauft, sondern kopiert oder heruntergeladen werden. Bei Filmen oder Musik wird das Urheberrecht erst verletzt, wenn sie nicht nur für den persönlichen Bedarf kopiert werden. Der Shareactor-Betreiber bot selbst weder Filme noch Spiele oder Musik zum Downloaden an. Er ermöglichte mit den Hash-Links die Suche nach Filmen oder Spielen auf anderen Computern. (bbs)



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