Totalrevision Datenschutzgesetz 01.09.2022, 12:52 Uhr

Das neue Datenschutzrecht tritt nächsten Herbst in Kraft

In genau einem Jahr soll das überarbeitete Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft treten. Mit der einjährigen Übergangsfrist kommt der Bundesrat der Wirtschaft entgegen.
(Quelle: geralt/Pixabay)
Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) sowie die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 – also genau in einem Jahr – in Kraft. Dies hat der Bundesrat (BR) an einer Sitzung vom Mittwoch entschieden. Mit der Umsetzungsfrist erhalte die Wirtschaft genügend Zeit, um Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen.
Um den Ergebnissen der Vernehmlassung Rechnung zu tragen, wurde der Entwurf der DSV (Datenschutzverordnung) in mehreren Punkten angepasst. Beispielsweise wurde das Kapitel zu den Verantwortlichen-Pflichten «eingehend überarbeitet» und insbesondere Private von gewissen Informationspflichten bei der Bekanntgabe von Personendaten befreit. Auch seien die Modalitäten zum Auskunftsrecht vereinfacht und namentlich die Dokumentationspflicht gestrichen worden.
Das Parlament hatte die Totalrevision des Datenschutzgesetzes im September 2020 verabschiedet. Die Anpassungen seien notwendig, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkenne, heisst es in der Mitteilung. Dadurch bleibe die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch künftig ohne zusätzliche Anforderungen möglich. Die EU anerkennt das Datenschutzniveau der Schweiz seit 2000 an; diese Anerkennung wird derzeit überprüft.




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