09.11.2009, 00:00 Uhr

Länder dürfen in EU künftig Internetzugänge sperren

Das Europäische Parlament hat ein Reformpaket vorgelegt, das die Rechte der EU-Bürger in Telekommunikationsfragen stärken soll. Bereits im Mai dieses Jahres hätte das Paket in Kraft treten sollen, das auch eine Sperrung des Internetzugangs bei Bürgern vorsah, die illegal Software, Musik oder Filme aus dem Web herunterladen.  Nun wurde dieses Vorgehen dadurch eingeschränkt, dass der betreffende Bürger erst nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren von der Web-Nutzung ausgeschlossen werden darf. Nirgendwo in der Welt gibt es solche Bestimmungen - das ist ein Sieg für die Rechte und Freiheiten der Bürger," so EU-Kommissarin Viviane Reding. In Deutschland wird man von diesem Recht jedoch nicht Gebrauch machen, die Regierung spricht sich im Koalitionsvertrag klar dagegen aus.
Ausserdem sollen mit dem Paket die Rechte der EU-Bürger beispielsweise bei der Rufnummernportierung in Festnetz und Mobilfunk gestärkt werden. Diese wird nach Verabschiedung des Pakets im EU-Ministerrat in sechs Wochen innerhalb eines Tages möglich sein, bislang dauert dieser Vorgang noch bis zu acht Tage. Des Weiteren soll die sogenannte Netzneutralität EU-weit durch gesetzt werden. Das würde bedeuten, dass die Regulierungsbehörden beispielsweise das Verbot von VoIP- oder Peer-to-Peer-Diensten bei einigen Mobilfunk-Datentarifen kippen könnten. Das Reformpaket kann Anfang 2010 in Kraft treten, die Mitgliedsstaaten haben danach eineinhalb Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. (ph/th)



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