eBay-Verbot kritisiert 29.04.2014, 08:30 Uhr

Kartellamt zeigt Asics die rote Karte

Der Sportartikel-Hersteller Asics verbietet seinen Händlern, die Ware über Online-Marktplätze wie eBay zu verkaufen. Das Bundeskartellamt sieht darin eine schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung.
(Quelle: Shutterstock.com/360b)
Asics-Händler haben es nicht leicht: Der Vertrieb über Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay hat ihnen der Sportartikel-Fabrikant untersagt, ebenso wie der Eintrag in Preissuchmaschinen. Markenzeichen dürfen zudem nicht auf Internetseiten Dritter verwendet werden, auch nicht, um potenzielle Käufer auf die Angebote autorisierter Händler zu bringen.
Doch diese Praxis könnte bald ein Ende haben: Das Bundeskartellamt hat diese Beschränkungen nach einer vorläufigen Prüfung als "schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen" kritisiert. "Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das Asics-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb", begründet Präsident Andreas Mundt die Entscheidung. Durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers werde der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von Asics-Laufschuhen beeinträchtigt. "Zudem schränkt Asics den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil Asiscs über eine starke Marktposition verfügt und auch andere grosse Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken." Auch gegen Adidas und Nike hatte das Amt Verfahren eingeleitet.
eBay äusserte sich erwartungsgemäss positiv: "Wenn Händler davon abgehalten werden, ihren Online-Kunden das volle Sortiment ihrer Ware anzubieten, werden sowohl Verkäufer als auch Verbraucher durch geringere Auswahlmöglichkeiten und höhere Preise geschädigt. Händler und Konsumenten aus Deutschland haben ein Recht darauf, die Vorteile des E-Commerce in vollem Umfang nutzen zu können", so Stephan Zoll, Vice President eBay Germany.



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