30.09.2009, 00:00 Uhr

Hoster mit superprovisorischer Verfügung gegen SWITCH

Das Handelsgericht in Zürich hat am vergangenen Freitag dem Antrag einer Gruppe von Providern auf eine superprovisorische Verfügung zur Einstellung der Bevorzugung von Switchplus auf der Website von SWITCH stattgegeben. Der Verfügung ging der Versuch der simsa voraus, die Differenzen im Rahmen eines Gesprächs am Runden Tisch zu beseitigen. Aufgrund der Stellungnahme der SWITCH anfangs vergangener Woche betrachtete simsa den Runden Tisch als gescheitert. Auf Einladung der simsa hatten betroffene Internet-Provider und die SWITCH vergeblich versucht, am Runden Tisch eine Kompromisslösung zu finden. Die Provider hatten kritisiert, dass SWITCH ihre Tochtergesellschaft Switchplus auf der Homepage von SWITCH bevorzugt und deren Eintritt in den Markt unzulässig quersubventioniert. SWITCH war der Auffassung, dass der Markteintritt ihrer Tochtergesellschaft gesetzeskonform und die Kritik der Internet-Provider ungerechtfertigt sei. simsa bedauert das Scheitern der Gespräche und die andauernde Bevorzugung von Switchplus durch SWITCH nach deren Stellungnahmen zum RundenTisch.
Die betroffenen Internet-Provider waren durch das Scheitern der Gespräche gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Am letzten Freitag erliess das Zürcher Handelsgericht auf Ersuchen von zehn Providern ein sogenanntes superprovisorisches Verbot (d.h. ohne vorgängige Anhörung der SWITCH) und stellte fest, dass SWITCH ihre Marktmacht als alleinige Registerbetreiberin für Domain-Namen in der Schweiz und in Liechtenstein (.ch und .li) zugunsten der Tochtergesellschaft Switchplus missbraucht hatte. Bei der Massnahme geht es nicht um die Verhinderung von Switchplus sondern einzig und alleine um das unterbinden des Missbrauchs der Monopolstellung von SWITCH.
Konkret wird der SWITCH ab sofort verboten, auf der Startseite der Website www.switch.ch eine Option für die Registrierung von Domain-Namen bei Switchplus als einzigem Wholesale-Partner von SWITCH aufzuführen und auf der Startseite der Website www.switch.ch das Logo von Switchplus als einzigem Wholesale-Partner von SWITCH darzustellen bis eine abschliessende Einigung oder definitive Entscheidung des Gerichts vorliegt.  Die rechtlichen Massnahmen wurden von den folgenden Unternehmen gemeinsam initiiert: Cyberlink AG, dynamic-net.ch AG, Genotec AG, green.ch AG, Hostpoint AG, Infomaniak Network SA, Multimedia Networks AG, VTX Datacomm AG, Webland AG, NovaTrend Services GmbH, cyon GmbH (ph) http://www.simsa.ch



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