03.01.2013, 00:00 Uhr

Gesetz gegen Internet-Abzocke: Serienabmahnungen sollen unlukrativ werden

Deutsche Bürger sollen besser gegen Abzocke im Internet oder am Telefon geschützt werden. Derzeit werde ein entsprechender Gesetzesentwurf zwischen dem Justizministerium und den Ministerien abgestimmt, berichtet das Online-Portal der WAZ-Gruppe, derwesten.de. Das schon länger geplante "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" soll unter anderem die Kosten, die Anwälte bei Abmahnungen wegen unerlaubter Downloads aus dem Internet in Rechnung stellen, streng begrenzen. Zudem soll unseriöse Telefonwerbung für Gewinnspiele erschwert werden, bei denen den Angerufenen unter Hinweis auf vorgebliche Gewinnzahlungen die Bankverbindung entlockt wird, um anschliessend Abbuchungen vorzunehmen. Künftig sollen Verträge für Gewinnspiele nur noch schriftlich geschlossen werden dürfen. 

Das Gesetz könnte ein Dauerärgernis im Internet beenden. Immer wieder wird den Absendern von Abmahnungen im Internet vorgeworfen, diese mit Gewinnerzielungsabsicht zu verschicken. Das Instrument der Abmahnung wurde eigentlich erschaffen, um bei kleineren Delikten unbürokratisch den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Bei einem offensichtlichen Rechtsbruch lässt ein Anwalt dem Schädiger eine Unterlassungserklärung zukommen. Erklärt sich dieser damit einverstanden, ist das Problem aus der Welt, ohne dass ein teurer Prozess ins Leben gerufen werden musste. Der abmahnende Anwalt darf dem Schädiger für seinen Aufwand allerdings eine Rechnung nach der Gebührenordnung zukommen lassen. Seit sich im Internet mit entsprechender Software massenhaft kleine Delikte - etwa die urheberrechtswidrige Verbreitung von geschützten Werken - feststellen lässt, ist aus dem unbürokratischen Hilfsmittel durchaus eine lukrativer Erwerbsmöglichkeit geworden, die manche Anwälte gezielt nutzen sollen. (ph/iw)

Siehe auch: Bitkom fordert Schutz vor Abmahnungen, Warnung vor Abmahn-E-Mails, Droht deutschen Kino.to-Nutzern ein Strafverfahren?



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