20.02.2009, 00:00 Uhr

Gericht verpflichtet Swisscom zum schnellen Bitstrom-Zugang

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung der Eidgenössischen Kommunikationskommission und der Wettbewerbskommission, Swisscom müsse den schnellen Bitstrom-Zugang zu regulierten Bedingungen anbieten. Swisscom akzeptiert den Entscheid und wird den regulierten Bitstrom-Zugang nun ermöglichen. Dazu sind jedoch umfangreiche technische und vertragliche Vorarbeiten nötig. Swisscom rechnet damit, dass den alternativen Fernmeldeanbietern die entsprechenden Vertragswerke innert drei bis vier Monaten zugestellt werden können. Damit könnte der regulierte Bitstromzugang auf November 2009 realisiert werden. Mit Blick auf das laufende ADSL-Verfahren bestreitet Swisscom einen Missbrauch der nun festgestellten Marktbeherrschung und die vom Weko-Sekretariat angedrohte Sanktion von CHF 237 Mio.
Swisscom bietet ihren Mitbewerbern schon seit Jahren attraktive Wiederverkaufsangebote für Breitbanddienste auf kommerzieller Basis an. Neben dem Wettbewerb mit Kabelnetzbetreibern und Elektrizitäts- und Stadtwerken steht Swisscom damit auch im Dienstewettbewerb mit rund 30 Internet-Anbietern. Bis heute sind über 40'000 Anschlüsse schweizweit komplett entbündelt. Mehr als 60% aller Anschlüsse sind heute schon bereit für die Entbündelung. Swisscom baut ihre Glasfaserinfrastruktur (FTTH) weiterhin mit Nachdruck aus und trägt damit entscheidend dazu bei, dass die Schweiz bei Qualität und Abdeckung von Breitbanddiensten auch weiterhin eine international führende Rolle einnimmt, wie die Swisscom am Donnerstag informierte. (ph) http://www.swisscom.ch



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