22.05.2008, 00:00 Uhr

Deutsche Webimpressumspflicht wackelt

Der Europäische Gerichtshof will die strengen deutschen Impressums-Pflicht lockern. Harte Zeiten für Abmahn-Anwälte: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist auf dem besten Wege, die strengen deutschen Impressums-Pflicht zu lockern. Bislang sieht die deutsche Rechtssprechung vor, dass Webseiten-Betreiber neben einer E-Mail-Kontakt-Adresse noch einen zweiten Kommunikationsweg anbieten müssen.
Dem hat der Generalanwalt beim EuGH jetzt widersprochen: Massgebend sei eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2000, wonach die E-Mail-Adresse im Impressum genüge, "sofern der Weg der elektronischen Post angemessen und ausreichend ist, um einen schnellen Kontakt herzustellen und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation einzuleiten". (ph/iwb)



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