12.09.2008, 00:00 Uhr

Bwin.com in Deutschland vor dem endgültigen Aus

Der Online-Glücksspielanbieter hat den Revisionsprozess um eine Zwangsvollstreckung verloren und steht jetzt vor der Einstellung des Wettbetriebs in Deutschland. Der lange Kampf von bwin.com scheint sich dem Ende entgegen zu neigen: Das Landgericht Köln hat heute die Klage von bwin International Ltd. gegen die Zwangsvollstreckung zur Unterbindung seines in Deutschland illegalen Glücksspielangebotes im Internet abgewiesen. Damit kommen auf bwin.com nun Zwangsvollstreckungsmassnahmen zu, falls es sein in Deutschland illegales Internetangebot nicht einstellt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 14. September 2007 dem in Gibraltar ansässigen Unternehmen verboten, in Deutschland Sportwetten und Kasinospiele über das Internet zu bewerben und zu vertreiben.
Bwin.com hatte gegen das vom Oberlandgericht Köln verhängte Vertriebsverbot von Glücksspielen in Deutschland beim Bundesgerichtshof erfolglos Revision. Weil bwin.com dieses Verbot missachtet hat und weiterhin seine Sportwetten und Kasinospiele im Internet anbot, verurteilte das Landgericht Köln das Unternehmen und seine Geschäftsführer am 19. März 2008 zur Zahlung von Ordnungsgeldern zwischen 30.000 und 120.000 Euro. Mit der Ablehnung des Revisionsversuchs gegen dieses Urteil scheinen die rechtlichen Möglichkeiten von bwin ausgeschöpft. (ph/iwb)



Das könnte Sie auch interessieren