30.03.2007, 00:00 Uhr

BVDW: Leitfaden für Corporate Blogs veröffentlicht

Unternehmen, die einen Corporate Blog betreiben, begeben sich nicht selten auf eine Gratwanderung zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs- und Pressefreiheit und dem ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Unternehmens- und Persönlichkeitsrecht. Darauf weist der Arbeitskreis Recht im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hin. In einem aktuellen Leitfaden, der zusammen mit der Rechtsanwältin Sabine Grapentin von der Kanzlei Noerr Stiefenhofer Lutz herausgegeben wurde, legt er die rechtlichen Implikationen dar, die sich laut Telemediengesetz für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste ergeben.
"Jeder Blogger sollte aus Gründen des Selbstdatenschutzes genau überlegen, was und wie er formuliert", sagt Grapentin. "Unternehmen, die Corporate Blogs einsetzen wollen, sollten sich darüber im Klaren sein, in welchem Umfang sie bestimmte Inhalte kontrollieren müssen und möglicherweise dafür haften." Nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung gelt die Faustregel, dass für Weblog-Anbieter nur bei einem konkreten Anlass eine spezielle Prüfungs- und Entfernungspflicht besteht, fasst Gerd M. Fuchs, Justiziar und Referent Medienpolitik beim BVDW zusammen. Da jedoch bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH) zum Thema Weblogs ergangen ist, wird der BVDW die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen. (ph/iwb) http://www.bvdw.org



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