27.02.2008, 00:00 Uhr

Bundesverfassungsgericht stoppt heimliche Online-Durchsuchungen

Heimliche Durchsuchungen privater Computer, wie sie ein Gesetz in Nordrhein-Westfalen vorsieht, sind verfassungswidrig. Das hat am Mittwoch das deutsche  Bundesverfassungsgericht entschieden.
Gegen die in Nordrhein-Westfalen gültige Regelung, die - im Detail weitgehend. nspezifiziert - die Überwachung privater Computer durch staatliche Ermittler erlaubt, hatten eine eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte Beschwerde eingelegt, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP). Sie sehen in der heimlichen Online-Durchsuchung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt, welches im Grundgesetz garantiert ist. Bereits in der mündlichen Verhandlung im Oktober 2007 hatten die Verfassungsrichter Zweifel an der Rechtmässigkeit der NRW-Regelung durchblicken lassen.
Die Entscheidung der Karlsruher Richter stellt die Bundesregierung vor unerwartete Probleme. Es war erwartet worden, dass das BVG zwar Korrekturbedarf anmelden, aber nicht die komplette NRW-Regelung kippen würde. Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht die geheime Online-Untersuchung als wichtige Waffe im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Karlsruher Urteils begaben sich Abgeordnete der grossen Koalition in Beratungen über die weitere Vorgehensweise. (ph/iwb)



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