03.12.2012, 00:00 Uhr

Brack bietet zweijährige Garantie bereits ab jetzt

Brack.ch möchte daran erinnern, dass Konsumenten ab 2013 Anrecht auf generell zwei Jahre Gewährleistung haben. Der Aargauer Onlinehändler bildet die Zwei-Jahres-Garantie bereits heute im Onlineshop ab. Wie Brack.ch mitteilt, greift er mit diesem Schritt der Gesetzesänderung vor, die am ersten Januar in Kraft tritt.

Per 1. Januar 2013 tritt eine Revision des Obligationenrechts, Art. 210 in Kraft, die den Konsumenten eine Gewährleistungsfrist von neu zwei Jahren nach Ablieferung der gekauften Neuware zuspricht. Bisher galt eine gesetzliche Frist von nur einem Jahr. Die Regelung gilt rückwirkend auch für alle Produkte, die seit dem ersten Januar 2012 mit einjähriger Garantiefrist verkauft worden sind. «Wir haben alle Fragen zum Ablauf geklärt und sind auch systemtechnisch in der Lage, die OR-Änderung bereits heute in unserem Tagesgeschäft umzusetzen», sagt Marc Werlen, Leiter Marketing von Brack.ch.

 Mindestens zwei Jahre Garantie

Die OR-Änderung hat keinen Einfluss auf Produkte mit bestehender Garantie ab 24 Monaten oder sogar zehnjähriger Garantie, wie das oft etwa bei Arbeitsspeichern der Fall ist. Käufer dieser Produkte kommen selbstverständlich weiterhin in den Genuss dieser vom Hersteller gewährten Leistungen. Die Gesetzesänderung hat auch keine Auswirkung auf Produkte, auf die bisher schon keine Gewährleistung gegeben werden konnte, wie etwa bei Softwarelizenzen. Auf Börsenartikel ? dazu gehören etwa Ausstellungsmodelle oder retournierte, aber neuwertige Produkte, die zu reduzierten Preisen verkauft werden ? gewährt Brack.ch ab 1. Dezember 2012 zwölf Monate Garantie. Besucher von Brack.ch müssen nicht nach diesen Informationen suchen: Der Onlineshop das Aargauer Händlers sorgt für Klarheit und weist für jedes Produkt einzeln die gewährte Garantiedauer aus. (ph) http://www.brack.ch

Siehe auch: Neuer Shop von Brack als Beta online, Portofreie Lieferung nun auch bei Brack.ch, Brack lässt PCs von STEG Electronics bauen



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