22.11.2007, 00:00 Uhr

Bitstromzugang: Swisscom prüft Gang vors Bundesverwaltungsgericht

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) verpflichtet Swisscom gemäss einer Verfügung, den alternativen Anbietern einen regulierten Bitstromzugang während vier Jahren anzubieten. Der Entscheid basiert auf einem Gutachten der Wettbewerbskommission, wonach Swisscom bei diesem Zugangsbereich marktbeherrschend sein soll. Swisscom ist anderer Auffassung: Der Infrastrukturwettbewerb spielt, Swisscom kann sich im Wiederverkaufsmarkt nicht unabhängig bewegen. Dank diesem Wettbewerb weist die Schweiz heute weltweit die dritthöchste Breitband-Internetnutzung auf.
Swisscom erkennt auf dem Markt für Breitbanddienste keine beherrschende Stellung und hat deshalb ihren Konkurrenten bisher kein reguliertes Bitstromangebot unterbreitet. Der Anteil von Swisscom im Breitband-Endkundenmarkt von lediglich knapp 50% liegt deutlich tiefer als im Durchschnitt der europäischen Länder. Dies obwohl diese Länder bereits seit Jahren die Entbündelungsregulierung eingeführt haben. Swisscom wird die Verfügung im Detail prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden, das über die Frage der Marktbeherrschung endgültig entscheidet. Während der Dauer des Verfahrens muss Swisscom den regulierten Bitstromzugang nicht anbieten. (ph) http://www.swisscom.ch



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