13.09.2007, 00:00 Uhr

Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt

Der wegen seiner Abmahnungen berüchtigte Anwalt Günter Gravenreuth wurde gestern von dem Amtsgericht Tiergarten zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt -- ohne Bewährung. Der unter Online-Shopbetreibern für seine Abmahnungen berüchtigte Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Doch im Gegensatz zu einem Münchner Gericht, das den umstritrtenen Juristen im Januar zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt hatte, möchte Amtsrichterin Karin Nissing vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten Gravenreuth hinter Gittern sehen - sie verurteilte ihn wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Geklagt hatte die linksalternative Tageszeitung "taz", mit der Gravenreuth einen längeren Rechtsstreit um angeblich unzulässige E-Mail-Werbung ausgefochten hatte.
Wie die "taz" selbst berichtet, ging dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten ein langes Hickhack voraus: Im Mai 2006 hatte Gravenreuth gegen die Tageszeitung eine einstweilige Verfügung erwirkt, nachdem er eine Bestätigungsmail für den "taz"-Newsletter erhalten hatte, den er eigenen Angaben zufolge jedoch nie bestellt hat. Die "taz" kam der Verfügung nach und zahlte die geforderte Gebühr in Höhe von 663,71 Euro. Mit dem Argument, das Geld nie erhalten zu haben, liess der Münchner Anwalt jedoch später die Domain taz.de pfänden und versuchte, sie zu versteigern. Dies ging den Berlinern allerdings zu weit. "Taz"-Anwalt Jony Eisenberg stellte Strafanzeige wegen versuchten Betrugs und konnte vor Gericht belegen, dass die "taz" die Strafgebühr bezahlt hatte, nachdem Ermittler in der Kanzlei Gravenreuths ein entsprechendes Fax fanden, dessen Kenntnis der Anwalt bestritten hatte. Die zuständige Richterin Nissing am Amtsgericht Berlin-Tiergarten glaubte Gravenreuth nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die "taz" gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe.
Nissing verurteilte Gravenreuth zu einem halben Jahr Haftstrafe ohne Bewährung. Eine Geldstrafe hielt sie wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend: "Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden", sagte sie zur Urteilsbegründung.  Auch für die Zukunft ist Nissing wenig optimistisch. Sie sähe keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde, sagte sie.
Im Januar ist Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung - wenn auch nicht rechtskräftig - verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt hat. In der Hauptverhandlung in Berlin kam zur Sprache, dass es wegen eines ähnlichen Deliktes eine weitere Anklage in München gibt. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten ist jedoch noch Berufung möglich. (ph/iwb) http://www.taz.de http://www.gravenreuth.de



Das könnte Sie auch interessieren