Nicht nur Mieter sind überfordert mit den UPC-Anschlussgebühren

UPC beschwichtigt

Man sei gegenüber jeder Verwaltung positiv gestimmt, die aktiv auf UPC zukomme mit der Bitte, die Verrechnung der Kabelanschlüsse selbst zu übernehmen, sagt UPC auf Anfrage. Allerdings gibt es eher ausweichende Antworten auf eine mögliche Strafgebühr, wenn Verträge zwischen den Vermietern noch laufen. Die Modalitäten seien hier sehr individuell, schreibt uns UPC. Mit ausgewählten Verwaltungen sei der Kabelnetzbetreiber schon rund sechs Monate vor der Einführung des neuen Portfolios «Connect & Play» in Kontakt getreten, um sie über die neuen Produkte und den Wechsel bei der Verrechnung des Kabelanschlusses zu informieren. Verschiedene Verwaltungen hätten schon seit Jahren den Wunsch geäussert, diese «Bürde» abzulegen, so UPC. «Daher kann es für die Verwaltungen auch nicht ganz überraschend gewesen sein, dass wir dieses Portfolio lancieren», sagt UPC-Sprecher Bernhard Strapp auf Anfrage. Dies sei schon vor Connect & Play bei rund einem Drittel der Kunden der Fall gewesen. 

Läuft der Kabelanschluss noch über den Vermieter? 

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den Kabelanschluss nicht doppelt bezahlen. Eine Streichung der Kabelanschlussgebühren ist in folgenden Situationen möglich:
  • Wenn Sie bereits über ein «Connect & Play»-Abo bei UPC verfügen.
  • Wenn Sie den TV-Anschluss über einen anderen Anbieter beziehen.
  • Wenn Sie gar kein TV mehr schauen möchten.
Sind die Kabelgebühren in der Nettomiete inbegriffen, muss der Mieter den Vermieter auffordern, die Nettomiete auf den nächsten Kündigungstermin im Umfang der wegfallenden Gebühren zu reduzieren. Bezahlt der Mieter die Nebenkosten akonto, sollte er nach der Kündigung die nächste Nebenkostenabrechnung genau kontrollieren. Zahlt man die Kabelgebühren separat in einer Pauschale, muss man den Vermieter ersuchen, die Pauschale auf den nächsten Kündigungstermin aufzuheben. 

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Weitere Informationen und Musterbriefe zur Kündigung der UPC-Anschlussgebühren finden Sie auch auf der Webseite des Mieterverbands.



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