Glasfasernetz der Stadt Zürich ist fertig

Infrastruktur- und Service-Public-Projekt

Durch den angepassten Leistungsauftrag und der Kooperation mit Swisscom habe sich die Glasfasererschliessung dann von einem wirtschaftlichen Projekt «zu einem langfristigen Infrastruktur- und Service-Public-Projekt» gewandelt, wie es das EWZ in der Mitteilung bezeichne. Man könne dieses mit der Stromnetz- oder Wasserversorgungs-Infrastruktur vergleichen – jedoch ohne jegliches Monopol. Anschliessend seien die Ausbaugebiete in der Stadt Zürich von den Kooperationspartnern aufgeteilt worden – das EWZ übernahm rund 75 Prozent, die Swisscom rund 25 Prozent. Die Investitionskosten seien dabei zu 40 Prozent von dem EWZ und zu 60 Prozent von der Swisscom getragen worden.
Um eine koordinierte Vorgehensweise bei der Glasfasererschliessung in der Schweiz zu gewährleisten, habe die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ausserdem einen runden Tisch einberufen. An diesem hätten sich die teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen sowie die Stadtwerke auf ein Mehrfasersystem für die Schweiz geeinigt, wie das Unternehmen weiter schreibt. Die Wohnungen und Geschäftsräume in der Stadt Zürich seien danach entsprechend mit vier Glasfasern erschlossen worden. So haben Swisscom und EWZ gleichzeitig Zugang zur Glasfaser-Steckdose in der Wohnung oder im Geschäft.

Synergien mit dem Stromnetz nutzen

Seit Anfang Januar 2020 gilt für den Anschluss von Neu- und Ersatzbauten an das Glasfasernetz nun, dass das EWZ für den Abschnitt vom Interkonnektionspunkt bis zum Hausanschluss im gesamten Stadtgebiet zuständig ist. Dem Energieversorger zufolge kann man so von Synergien profitieren, da jeder Neubau auch ans Stromnetz angeschlossen wird. Für Grundeigentümer heisst das jedoch, dass sie sich künftig an den Kosten für den Anschluss an das Glasfasernetz beteiligen müssen. Laut Angaben des Unternehmens betragen diese pro Gebäude pauschal 2500 Franken und pro Nutzungseinheit 100 Franken. Für die Gebäudeverkabelung sei dagegen die Eigentümerschaft zuständig. Ein Reglement, das die entsprechenden Konditionen regelt, erliess der Zürcher Stadtrat hat im September 2019, so das EWZ abschliessend.




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