Künstliche Intelligenz
21.09.2025, 08:19 Uhr
Anwendungsmöglichkeiten von KI im Energiesektor
Der Bundesrat hat den Bericht zum Postulat 23.3957 «Künstliche Intelligenz und Versorgungssicherheit. Analyse der rechtlichen Grundlagen im Energiebereich» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) gutgeheissen.
Der Bericht zeigt die Anwendungsmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI), die Chancen und Risiken für die Stromversorgungssicherheit sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Technologien der KI verbreiten sich rasant und kommen immer mehr auch im Energiesektor zum Einsatz. KI kann den Übergang zu einem klimafreundlichen, dezentralen Energiesystems unterstützen. Dies gilt beispielsweise bei der Planung und beim Betrieb der Stromnetze, für die grosse Datenmengen verarbeitet werden müssen. Eine Umfrage bei 110 Schweizer Energieversorgungsunternehmen hat gezeigt, dass ein Viertel bereits KI nutzt, darunter insbesondere grössere Unternehmen. Gestützt auf diese Umfrage wird ein starker Anstieg KI-gestützter Anwendungen im Energiebereich erwartet.
Anwendungsmöglichkeiten
KI kann entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Erzeugung, über den Handel, die Übertragung und Verteilung von Strom, den Vertrieb bis zu den Energiedienstleitungen erheblichen Nutzen bringen. Sie hat damit das Potenzial, das Energiesystem resilienter, effizienter und sicherer zu machen und die Versorgungssicherheit insgesamt zu stärken. Sie birgt aber auch Risiken.
Chancen
KI im Energiesektor kann die Prognosegenauigkeit bei der erneuerbaren Stromerzeugung deutlich verbessern und auch zur Früherkennung von Störungen und deren Reduktion beitragen. Ein grosses Potenzial haben KI-basierte Prognosen auch im Netzbetrieb für die Übertragung und Verteilung von Energie sowie für die voraussehende Instandhaltung der Netzinfrastruktur. Der Einsatz von KI im Kundenservice und bei den Energiedienstleistungen verbessert die Gestaltung und Personalisierung von Produkten.
Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen
Zu den Risiken beim Einsatz von KI gehören der Diebstahl sensibler Daten, Falschaussagen oder Fehlentscheidungen bei automatisierten Prozessen, die Abhängigkeit von Technologieanbietern und Cyberangriffe. Mangelnde Erfahrung der Unternehmen im Einsatz von KI verstärkt diese Risiken.
Der Rat der EU hat 2024 den EU AI Act verabschiedet. Diese Verordnung enthält Massnahmen und Empfehlungen zum Schutz vor Gefahren durch KI-Systeme in kritischen Infrastrukturen. In der Schweiz gibt es bisher keine gesetzliche Regulierung spezifisch zu KI. Ein Gesetzesentwurf mit Massnahmen in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht soll aber bis Ende 2026 erarbeitet werden (Medienmitteilung vom 12.02.2025).
Empfehlungen
Der Bericht empfiehlt einen von den Verbänden organisierten KI-spezifischen Branchendialog, der den Wissenstransfer zwischen den über 600 schweizerischen Energieversorgungsunternehmen unterstützen und volkswirtschaftliche Synergien auf dem Weg zur KI-Maturität der Branche schaffen soll. Das Bundesamt für Energie wird den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) zudem auffordern, innert zwei Jahren eine Branchenrichtlinie zur KI-Gouvernanz zu erarbeiten. Abzuwarten sind auch mögliche Anpassungen in die Schweizer Gesetzgebung, die sich aus der Umsetzung des EU AI Acts in Europa ergeben könnten.