23.12.2005, 00:00 Uhr

Bundesrat: Geltendes Recht für e-Geschäft genügt

Das geltende Recht genügt den Ansprüchen des elektronischen Geschäftsverkehrs. Dies hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats fest. Der Bundesrat teile die Stossrichtung des GPK-Berichts über den Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr, heisst es in einer Mitteilung. Im Unterschied zur Geschäftsprüfungs Kommission ist der Bundesrat allerdings der Meinung, dass das geltende Recht den Ansprüchen des elektronischen Geschäftsverkehrs genügt. Er erinnert daran, dass er deshalb am 9. November 2005 entschieden hat, den umstrittenen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr nicht weiterzuverfolgen. Für den Bundesrat liegen keine überzeugenden Gründe für einen autonomen Nachvollzug des EU- Rechts in diesem Bereich vor.



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