Thema des Tages 12.11.2023, 08:11 Uhr

Wagt sich Shein an die Börse?

Tun sie's oder tun sie's nicht? Das ganze Jahr über schwirren wilde Spekulationen um einen US-Börsengang von Shein durch die Branche. Nun hat sich die chinesische Fast-Fashion-Brand selbst zu ihren Wallstreet-Plänen geäussert. Ein offensichtlich ambitioniertes Vorhaben.
(Quelle: Shutterstock)
Es ist ein offenes Geheimnis der Fashion-Branche, dass Shein grosse Pläne für den US-Markt hat - einen Börsengang eingeschlossen. Schon 2020 versucht sich das Unternehmen an einem IPO in den USA, der aber am Widerstand der chinesischen Aufsichtsbehörden scheiterte. In diesem Jahr will es Shein gerüchtehalber ein weiteres Mal versuchen - aber der Zeitpunkt ist noch offen. 

Die ersten Spekulationen um einen möglichen US-Börsenstart von Shein, dem chinesischen Bad Boy der Fast Fashion, tauchten bereits vor über einem Jahr auf, nachdem das Unternehmen im April 2022 auf einen Wert von 100 Milliarden US-Dollar geschätzt wurde - mehr als H&M und Zara zusammen. Der Höhenflug war von kurzer Dauer, bei einer Finanzierungsrunde im April dieses Jahres sank die Bewertung auf 66 Milliarden US-Dollar. Zuletzt schätzten Experten die Brand eher auf einen Wert von 50-60 Mrd. US-Dollar.

Shein strebt Spitzenbewertung an, die es aktuell noch nicht erreicht

Nun äusserte sich Shein selbst erstmals deutlich zu seinen Plänen - und die sehen ehrgeizig aus: Das Unternehmen erklärte potenziellen Investoren, dass es bei einem Börsengang eine Bewertung von USD 80 bis 90 Milliarden anvisiere. Der genaue Zeitpunkt des Aktienverkaufs bleibe angesichts der Marktvolatilität jedoch ungewiss, so die Quellen weiter. Soll heissen: Aktuell ist Shein noch von dieser ambitionierten Bewertung entfernt. Wie weit, ist unklar. 

Die US-Börsenaufsicht SEC ist trotzdem alarmiert. 16 Generalstaatsanwälte fordern bereits, den Fast-Fashion-Anbieter genauestens auf illegale Produktionsbedingungen zu prüfen. Es müsse sichergestellt werden, dass Shein US-Recht einhalte, heisst es von Seiten der Behörde. Der Import von Produkten, die ganz oder teilweise durch Zwangsarbeit hergestellt würden, ist in den USA gesetzlich verboten.



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