Gesetzesänderung 10.05.2021, 11:55 Uhr

Neue Regeln für Kosmetikimport nach China: Was deutsche Marken wissen müssen

Seit 1. Mai 2021 ist in China eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die weitreichende Folgen für europäische Kosmetikhersteller haben könnte. Was dieser Vorstoss konkret für deutsche Marken bedeutet, weiss Laura Laubinger von oddity Asia.
(Quelle: shutterstock.com/HAMIDAH_SAMUTHARANGKOON)
Von Laura Laubinger, Gründerin und Managing Director bei oddity Asia
Seit 1. Mai 2021 ist in China eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die weitreichende Folgen für europäische Kosmetikhersteller haben könnte: Die sogenannte "Cosmetics Supervision and Administration Regulation" (CSAR) hebt dann nämlich die Pflicht auf, bestimmte Kosmetikprodukte bei der Einfuhr nach China an Tieren testen zu lassen.
Einige Menschen werden angesichts der neuen CSAR vielleicht schockiert sein, dass Tierversuche bislang in China noch an der Tagesordnung sind. Mit seiner neuen Regulierung öffnet sich China also im wahrsten Sinne des Wortes weiter der Weltwirtschaft, was für alle Seiten einen positiven Effekt hat. Der Markt wird hierdurch für internationale Kosmetikhersteller attraktiver. Diese können durch die neue Verordnung künftig ihre Produkte in die Volksrepublik einführen, ohne sie vorher an Tieren testen lassen zu müssen. Hierdurch bietet sich die Chance, guten Gewissens einen attraktiven Markt für sich zu erschliessen. Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht.

Die Situation vor der CSAR

Werfen wir zunächst einen Blick zurück auf die bislang vorherrschenden Regelungen: In der Vergangenheit mussten internationale Kosmetikhersteller gleich drei Bedingungen erfüllen, um Tierversuche beim Export ihrer Produkte nach China zu vermeiden: Sie mussten auf dem chinesischen Festland produzieren, eng mit den chinesischen Behörden kooperieren und sie durften nur Non-Special Use Cosmetics ("NSUCs") vertreiben, wie zum Beispiel Haarshampoo, Körperlotionen oder Lippenstifte. Andere Produkte, wie beispielsweise Mittel gegen Haarausfall oder Sonnencreme, fallen in die Kategorie der Special-Use-Cosmetics ("SUC"), die die National Medical Products Administration in China (NMPA) auch weiterhin an Tieren auf ihre Verträglichkeit testen.
Eine Alternative zur lokalen Produktion in China stellte bisher nur Cross-Border E-Commerce dar, also der reine Online-Verkauf über die Ländergrenzen hinweg. Dies schränkte aber wiederum die Auswahl an Plattformen ein, über die Produkte verkauft werden können. Ausserdem durften ohne eine Registrierung der Produkte - und damit der bisherige Zwang zu Tierversuchen - spezielle Produktmerkmale kaum beworben werden.

Was die neuen Regelungen bedeuten

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes können Marken ihre NSUC-Produkte auch dann für den chinesischen Markt registrieren lassen, wenn sie sie eben nicht in China produzieren. Da die Registrierung recht kompliziert und an zahlreiche Auflagen geknüpft ist, sollten Unternehmen daher darüber nachdenken, mit einem kompetenten Partner zu kooperieren, der sie bei der Prozessabwicklung unterstützt.
Doch die Mühe lohnt sich: Mit der Registrierung können Marken ihre importierten Produkte auch in lokalen Geschäften und auf den Mainstream-E-Commerce-Plattformen wie Alibaba’s Tmall Classic vertreiben. Auch das Bewerben bestimmter Produktmerkmale und damit die Zusammenarbeit mit Key Opinion Leadern wird erleichtert. Ein weiterer grosser Vorteil der NSUC-Produkte gegenüber SUC ist zudem, dass die Registrierung zeitlich unbegrenzt ist. Bei letzteren dagegen muss die Registrierung nach fünf Jahren erneuert werden.

Tierversuche noch nicht komplett ausgeschlossen

Tatsächlich beinhaltet die CSAR aber auch Einschränkungen, die internationale Kosmetikhersteller unbedingt berücksichtigen sollten. Mit der Regelung sind Tierversuche nicht per se verboten, sondern eben nur bei NSUCs nicht mehr unbedingt verpflichtend. Doch selbst nach einer "cruelty-free"-Registrierung kann es in seltenen Sonderfällen trotzdem noch zu sogenannten "post-market"-Tierversuchen kommen, sollte eine besonders schwere Kundenbeschwerde vorliegen. Zusätzlich müssen sich Unternehmen darüber im Klaren sein, dass die NMPA nach einer Registrierung die genaue Zusammensetzung ihrer Produkte kennt.

Fazit: Die CSAR ist eine echte Chance

Wenngleich die "Cosmetics Supervision and Administration Regulation" Tierversuche leider noch nicht gänzlich abschafft, eröffnet sie europäischen Kosmetikhersteller neue Vertriebsmöglichkeiten auf dem chinesischen Markt. Das betrifft sowohl den stationären Handel, aber insbesondere auch den lokalen E-Commerce.
Unternehmen, die vorher aufgrund der bislang geltenden Regeln den Export nach China nur eingeschränkt nutzten oder gleich ganz darauf verzichteten, bietet sich jetzt also eine neue Chance. Nämlich die, guten Gewissens einen der wohl lukrativsten und spannendsten Kosmetikmärkte der Welt für sich zu erschliessen.



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