Aktualisierte Richtlinien 03.11.2015, 14:46 Uhr

eBay: Neue Vorgaben für Produktbezeichnungen

eBay stellt neue Richlinien für Produktbeschreibungen auf. Verkäufer haben bis Januar 2016 Zeit, die Angaben freiwillig anzupassen. Tun sie das nicht, verlieren die Artikel an Sichtbarkeit.
eBay stellt neue Richlinien für Produktbeschreibungen auf
(Quelle: shutterstock.com/Radu Bercan)
Alles für den User: eBay erweitert die Angaben für Produktkennzeichnungen um neue Kategorien. Händler haben bis Ende Januar 2016 Zeit, ihre Kennzeichnungen den neuen Vorgaben entsprechend anzupassen, teilte eBay mit.
Zukünftig sind folgen Angaben zu leisten:
  • Marke: Markenartikel können Artikel einer Hersteller-Marke sein
  • GTIN (Global Trade Item Number = Globale Artikelnummer): Barcode, mit dem auch im Einzelhandel erhältliche Produkte versehen sind
  • MPN (Manufacturer Part Number = Herstellernummer): Eine beliebige Nummer, die in Kombination mit der Marke ein Produkt eindeutig identifiziert. Hersteller verwenden diese Nummern in der Regel zur Verwaltung ihres Warenbestandes und ihrer Produktlinien
Verkäufer müssen Produktbezeichnungen anpassen beziehungsweise neu verfassen, wenn sie neue Angebote mit Varianten oder Angebote mit neuen Artikeln erstellen. Das gilt auch, wenn sie vom Hersteller generalüberholte Artikel mit Varianten manuell bearbeiten oder wiedereinstellen.
eBay verfolgt damit das Ziel, mit übersichtlicheren und besser strukturieren Produktangaben das Shopping-Erlebnis der Nutzer weiter zu optimieren. Durch die Verwendung von Produktbezeichnungen soll die Sichtbarkeit des Artikels verbessert und somit die Kaufwahrscheinlichkeit erhöht werden.
Die Regelung betrifft zunächst folgende Produktkategorien:
  • Auto & Motorrad: Teile
  • Baby
  • Beauty & Gesundheit
  • Bücher
  • Business & Industrie (Elektronik & Elektrotechnik)
  • Computer, Tablets & Netzwerk
  • Filme & DVDs
  • Foto & Camcorder
  • Handys & Kommunikation
  • Haushaltsgeräte
  • Haustierbedarf
  • Heimwerker
  • Kleidung & Accessoires (nur Schuhe)
  • Musik
  • Musikinstrumente
  • PC- & Videospiele
  • Spielzeug
  • Sport
  • TV, Video & Audio    
Die Anpassung der Produktangaben in den Kategorien "Vintage-Mode" und "Sammeln & Seltenes" ist hingegen für Händler nicht verpflichtend. eBay empfiehlt allerdings, auch in den Kategorien, in denen die Angaben noch nicht vorgeschrieben sind, die Produktkennzeichnungen ebenfalls zu ergänzen.
Auch im Juli gab es für die Verkäufer auf dem Online-Marktplatz neue Regelungen. Wer als Verkäufer seither identische Angebote bei eBay einstellt, wird abgestraft.



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