Online-Shopping 31.01.2019, 07:48 Uhr

Nachgehakt: Verwirrung um Digitecs Kleinmengenzuschlag

Gibts nun diesen Kleinmengenzuschlag oder nicht? Die Diskrepanz zwischen Digitec-Infos, Nutzerberichten und gefundenem Tweet könnte nicht grösser sein.
(Quelle: nmgz/pixabay)
Den Digitec-Kunden dürften die widersprüchlichen Informationen, die zu diesem Thema zu finden sind, genauso rätselhaft erscheinen wie uns, die den Onlineshop in Kaufberatungen hie und da erwähnen. Zuletzt in der PCtipp-Ausgabe 2/2019 ab Seite 50 zum Thema «Die besten Onlineshops».
Dabei sollte sich die Frage doch leicht beantworten lassen: Zahlt man bei Digitec einen Kleinmengenzuschlag für Bestellungen unter 50 Franken? Die unklare Kommunikation könnte dazu führen, dass Kundinnen und Kunden zu oft unnötig zusätzliche Ware bestellen, um die 50 Franken zu überschreiten und die zusätzliche Belastung von 9 Franken zu vermeiden.
Auf der Digitec-Webseite ganz unten ist unter «Hilfe» der Link zum Wiki-Eintrag «Mindermengenzuschlag» zu finden. Da steht derzeit (29.1.2019):
«Der Mindermengenzuschlag – was ist das?
Für Bestellungen bis zu einem Wert von CHF 50.– berechnen wir bei gewissen Produktkategorien einen Mindermengenzuschlag von pauschal CHF 9.–. Dank des Mindermengenzuschlags profitieren unsere Kunden von günstigeren Preisen bei Kleinprodukten.»
Das klingt doch sehr nach Kleinmengenzuschlag bei Bestellungen bis 50 Franken
Quelle: NMGZ
Dieselbe Information erhielt Kollege Daniel Bader von Digitecs Pressestelle im Dezember 2018: «Bei uns gibt es bei Bestellungen bis 50.– einen Mindermengenzuschlag von 9.–». Nun sollte wirklich kein Zweifel mehr bestehen.

Alles klar – oder doch nicht?

Im Artikel zum Onlineshopping im Februar-Heft landeten daher die 9 Franken für Kleinbestellungen (unter 50 Franken) mit dem Stichwort «Versandkosten» in der PCtipp-Vergleichstabelle.
Eine Leserin hielt daraufhin hartnäckig dagegen: Sie habe bei Digitec öfter kleine Bestellungen getätigt und diesen Zuschlag noch nie aufgebrummt bekommen. Einer der PCtipp-Redaktoren hat sich ebenfalls seine letzten Digitec-Rechnungen angeschaut – und auch da: kein Mindermengenzuschlag.
Eine Google-Suche ergab zudem einen interessanten Treffer: Es muss anfangs 2014 gewesen sein, dass Digitec einen solchen Zuschlag eingeführt hatte – um dann im April 2014 wieder zurückzurudern. Der Tweet vom 17. April 2014 ab Digitecs eigenem Twitter-Konto an einen Nutzer, der sich am Zuschlag störte, lautete: «Der Mindermengenzuschlag wurde bereits letzte Woche aufgrund der vielen Rückmeldungen wieder abgeschafft.»
Da gab es mal einen Zuschlag, der dann wieder abgeschafft wurde
Quelle: NMGZ

Ein Zuschlag, der wieder abgeschafft wurde, muss zuvor logischerweise einmal eingeführt worden sein. Also gibt es ihn vielleicht doch nicht, obwohl Webseite und Pressestelle sehr aktuell das Gegenteil behaupten und bestätigen?

Wir wollten es jetzt aber ein für allemal wissen

Und endlich haben wir die Details – wieder von der Pressestelle. Es hängt allein vom Sortiment ab.
Bei Digitec, die hauptsächlich die klassischen Computer- und Consumer-Electronics-Artikel verkaufen, gibt es in den meisten Produktkategorien keinen Mindermengenzuschlag. Bei Galaxus hingegen schon, denn da gehört die meiste Ware nicht zum Digitalsortiment. Und nur beim Digitalsortiment fallen aufgrund der relativ hohen Preise der relativ kleinen/leichten Ware keine Mindermengenzuschläge an.
Wenn Sie also nur Artikel aus dem Digitalsortiment bestellen (egal ob bei Digitec oder Galaxus), fällt kein Mindermengenzuschlag an. Wenn Sie bei Digitec jedoch z.B. Bürobedarfsmaterial bestellen, schon.
Bei Galaxus bezahlen Sie bei Bestellungen bis 50 Franken immer den Mindermengenzuschlag von 9 Franken, es sei denn, es handle sich wieder um das Digitalsortiment.
Jetzt sollte das alles nur noch direkt auf der Digitec/Galaxus-Webseite stehen, damit nie wieder jemand fragen muss.



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