12.06.2013, 00:00 Uhr

Markus Fischer neu im Vorstand des E-Government-Vereins eCH

Die Generalversammlung von eCH, dem E-Government-Verein der öffentlichen Verwaltungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, hat Markus Fischer, Geschäftsführer von Soreco Publica, in den Vorstand gewählt. Fischer arbeitet bereits seit einigen Jahren in eCH-Fachgruppen an Standards und Hilfsmitteln mit, die der Verein entwickelt und verabschiedet. ?Wir danken Markus Fischer für die Bereitschaft, im Vorstand mitzuwirken. Er unterstreicht mit seinem wertvollen Engagement den aktiven Beitrag der Wirtschaft zur Entwicklung des E-Government in der Schweiz im Rahmen der Public Privat Partnership von eCH?, sagt Peter Fischer, eCH-Präsident und Leiter des Informatiksteuerungsorgans des Bundes.
Als Geschäftsführer von Soreco Publica ist Markus Fischer bestens mit der Business Process Model and Notation (BPMN) vertraut. Die Spezifikationssprache dient der Modellierung und Dokumentation von Geschäftsprozessen und Arbeitsabläufen und hat sich in der Schweiz als Standard für öffentliche Verwaltungen etabliert. Auf ihr bauen auch die Musterlösungen auf, welche künftig Gemeinden und Kantone auf der eCH-Prozessaustauschplattform veröffentlichen können, um gegenseitig bei der Optimierung ihrer Geschäftsprozesse zu profitieren. ?Es ist sinnvoll, einmal entwickelte Prozesse mehrfach zu verwenden?, sagt Fischer. ?Wenn Ämter und Dienststellen gegenseitig voneinander lernen, wird das dem Schweizer E-Government den nötigen Auftrieb verleihen, damit Wirtschaft und Bevölkerung ihre Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln können. Ich freue mich, den Vorstand des Vereins eCH dabei zu unterstützen.?

Über den Verein eCH

Der Verein eCH fördert, entwickelt und verabschiedet E-Government-Standards. Seine Ziele richten sich nach der E-Government-Strategie der Schweiz. Diese beinhaltet, dass die Behörden ihre Prozesse modernisieren und elektronisch untereinander verkehren, damit Wirtschaft und Bevölkerung wichtige Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln können. eCH-Standards haben den Status von Empfehlungen. Der Einsatz der Standards kann auf Stufe Bund, Kantone oder Städten und Gemeinden für verbindlich erklärt werden. Die eCH-Trägerschaft bilden Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sowie Wirtschaft und Wissenschaft. (ph) http://www.ech.ch



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