Internet 10.12.2019, 08:00 Uhr

Weihnachtspaket rechtzeitig verschicken

Quelle: 
Screenshot/post.ch
Das kann die Post nicht ausliefern
Die Post ist z.B. nicht berechtigt, explosive Stoffe, komprimierte Gase, ätzende oder radioaktive Stoffe zu transportieren. Diese Liste mit neun Klassen verbotener, gefährlicher Güter ist nicht abschliessend.