Home 20.09.2015, 06:23 Uhr

Online-Bilddatenbanken im Vergleich

Quelle: 
Shutterstock
Shutterstock
Lizenzart:
Zeitlich unbegrenztes, nicht ­exklusives, nicht übertragbares Recht zur weltweiten Benutzung, ­Bearbeitung und Wiedergabe.
Urhebernennung: Nennung von Urheber und Quelle im ­redaktionellen Umfeld: Name des Künstlers/Shutterstock.com. Alternativ kann auch ein Link zu Shutterstock gesetzt werden. Entscheidend ist, dass der Vermerk leicht lesbar und schnell zu erkennen ist.
Kommerzielle Nutzung in Social Media: Die Standardbildlizenz berechtigt den Nutzer zur digitalen Reproduk­tion, u. a. in sozialen Netzwerken oder als Bestandteil von Online-Werbung.
Einschränkungen / Anmerkungen: Bei der Reproduktion müssen die Etatbeschränkungen beachtet werden. Diese sind im Unterparagraf I.a.i.4 zu finden.

Autor(in) Patrick Hediger