Roaming 04.01.2021, 12:12 Uhr

Jetzt ist Schluss mit Schweizer Roaming-Abzocke

Seit Beginn dieses Jahres ist das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft. Kunden dürfen nun mehr selber bestimmen und das Roaming wird fairer. Wir fassen zusammen.
(Quelle: Pixabay)
Seit dem ersten Januar gilt das revidierte Fernmeldegesetz. Dies bietet Kunden ganz entscheidende Verbesserungen – nicht nur beim Preis. Diese Neuerungen erwarten Sie ab jetzt (teilweise ab Sommer)

1. Roaming-Pakete bleiben länger gültig

Schon einige Jahre bieten Telkos pauschale Datenpakete fürs Ausland an. Diese sind meist günstiger als der Kilobyte-Preis. So weit, so gut. Der Pferdefuss jedoch: Die Datenpakete waren oft relativ klein oder dann riesig gross – erstere beinhalten nicht genug Daten und bei Letzteren bleibt was über und läuft ab. Nach 30 Tagen war dies jeweils so weit – verbrauchte man also im Urlaub nicht alle Daten, war das Paket bis zum nächsten Urlaub schon verfallen. Das ändert sich nun: Alle Datenpakete müssen 12 Monate lang gültig sein. Verbrauchen Sie also in den Osterferien nur 200 Ihres 500 MB Paketes, können Sie es in den Weihnachtsferien immer noch «versurfen».

2. Kostenobergrenze ist Pflicht

Roaming-Services sind oftmals Kostenfallen, weil Kunden nicht genau wissen, wie viele Daten für welche Anwendungen benötigt werden. Ab dem 1. Juli gilt deshalb: Kunden müssen vorher einen Kostendeckel festlegen, bevor sie Roaming-Leistungen in Anspruch nehmen können. So lassen sich böse Überraschungen auf der Abrechnung verhindern.

3. Keine Zeit-Takte beim Telefonieren im Ausland

Man zahlt einen Pauschalbetrag für Anrufe unter einer Stunde? Nope, damit wird auch am 1.7. Schluss sein. Damit 30-Sekunden-Gespräche kein Vermögen mehr kosten und beim Surfen aufgerundet wird, muss der Anbieter auf die Sekunde und aufs Kilobyte genau abrechnen. Runden ist nur noch auf die nächste 10 Rappen-Grenze erlaubt.

4. Roaming-Regeln müssen transparent sein

Anbieter müssen ab kommendem Juli ihre Kunden in für Laien verständlichen Worten darüber aufklären, wie und wo die aktuell geltenden Tarife und Buchungsoptionen eingesehen werden können. Dazu muss die Option der Kostenlimite oder jene der kompletten Roaming-Sperrung aktiv vom Anbieter beworben werden.

5. Freie Telefonwahl

Das Problem ist von den Routern her bekannt: Telefongesellschaften rüsten ihre Kunden schon seit Jahren auf VoIP-Telefone um, da zum Ende dieses Monats das alte GSM/2G-Netz endgültig abgeschaltet wird. Meist haben sie dabei gleich die Telefongeräte aus der eigenen Firma angebracht – alternativlos. Zukünftig geht das nicht mehr. Telkos müssen die notwendigen Informationen auf Nachfrage bekanntgeben, sodass Kunden selbst entscheiden können, ob sie ein anderes Telefongerät nutzen wollen.

6. Call Center können juristisch belangt werden

Seit diesem Jahr sind Filter gegen unerwünschte Werbeanrufe bei jedem Telko Pflicht. Ergänzend dazu wurde das Gesetz über unlauteren Wettbewerb so geändert, dass Werbeanrufe von nicht im Telefonverzeichnis eingetragenen Nummern verboten sind. Zudem können Unternehmen, die den Stern-Eintrag (für «wünscht keine Werbung») im Telefonbuch ignorieren, rechtlich belangt werden. Die Verfolgung von im Ausland ansässiger Unternehmen gestaltet sich allerdings schwierig.

7. Surfgeschwindigkeit muss transparenter werden

Kommenden Herbst tritt dann noch eine neue Regelung in Kraft: Salt, Swisscom und Sunrise müssen die Qualität des mobilen Internets regelmässig messen und die Resultate dieser Messungen bekanntgeben. Auch für den heimischen Internetanschluss wird das Pflicht. So erhält der Kunde mehr Transparenz, wenn es darum geht, wie schnell seine Leitung wirklich ist – und man den angemessenen Preis dafür zahlt.




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