Datenschutz
30.07.2019, 00:03 Uhr

EFF fordert Nachbesserungen beim Trackingschutz in Android Q

Nutzer haben unter Android Q keine Möglichkeit, das Werbe-Tracking zu unterbinden. Auch Drittanbieter können damit über mehrere Apps hinweg das Nutzerverhalten nachverfolgen. Die EFF fordert deshalb dringend Nachbesserungen in diesem Bereich.
(Quelle: shutterstock.com/Primakov)
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) fordert Nachbesserungen an Googles neuem mobilen Betriebssystem Android Q. Die angekündigten Änderungen im Bereich Datenschutz reichen der EFF nicht aus. Besonders der Tracking-Schutz sei unzureichend.
Noch befindet sich Android Q in der Beta. Das endgültige Release dürfte im Herbst erfolgen. Google hat in den vergangenen Monaten viel daran gearbeitet, den Privatsphäreschutz der Nutzer zu erhöhen. Das gesteht auch die EFF ein. Unter anderem bekommen die Nutzer nun mehr Kontrolle über ihre Standortdaten. Auch neu ist, dass ein Gerät, das sich standardmässig mit einem WLAN-Netzwerk verbindet, eine zufällig zugeordnete MAC-Adresse erhalten soll.
Mangelhaft ist laut der EFF jedoch weiterhin der Datenschutz im Bereich Tracking. Nicht zuletzt auch aufgrund des eigenen Geschäftsmodells von Google, können Nutzeraktivitäten über mehrere Apps hinweg verfolgt werden. Das gilt auch für Drittanbieter. Ebenfalls bemängelt wird, dass die Anwender auch mit Q keine Möglichkeit erhalten, den Internetzugriff ihrer Apps zu steuern, so die EFF weiter.
Positiv zu bewerten sei zwar, dass App-Anbieter künftig keinen Zugriff mehr auf unveränderbare und einwandfrei zuordenbare Daten wie IMEI- und Seriennummer erhalten. Der Zugriff auf diese Informationen muss der Nutzer explizit erteilen. Allerdings wird das Abrufen einer individuellen Tracking-ID weiterhin uneingeschränkt gewährt.

Generierung eindeutiger Werbe-ID

Für jedes Gerät generiert das OS dazu eine eindeutige Geräte-ID, die auch als Werbe-ID bezeichnet wird. Diese liegt offen und ist auch für Drittanbieter verfügbar. Werbetreibende haben damit die Möglichkeit, das Nutzerverhalten über die eigene App hinaus weiterzuverfolgen. Dieses "Tracking-Cookie" kann weder eingeschränkt, noch gelöscht werden, so die EFF. Lediglich die Zurücksetzung sei möglich. Bedenklich ist zudem, dass Werbetreibende Listen mit den von ihnen gesammelten Werbe-IDs etwa auf Facebook hochladen können, um die Nutzer auch auf anderen Plattformen anzusprechen.
Die Nutzer können in den Einstellungen zwar angeben, dass sie nicht mittels Anzeigen-ID verfolgt werden möchten. Deaktiviert ist das Tool damit jedoch nicht, schreibt die EFF weiter. Damit gebe der Anwender lediglich zu verstehen, dass keine personalisierte Werbung gewünscht sei. Dies werde den Werbetreibenden zwar mitgeteilt, rechtlich bindend sei dies aber nicht. Google empfehle den Entwicklern lediglich, diesen Wunsch der Nutzer zu respektieren.

Werbe-ID auch unter iOS

Auch unter iOS gibt es mit der Identifier for Advertisers - kurz IDFA - eine ähnliche Tracking-ID. Der Zugriff darauf ist auch bei Apple standardmässig aktiviert. Im Gegensatz zu Google bietet der iPhone-Hersteller jedoch eine Möglichkeit, diese Funktion zu unterbinden. Deaktiviert der Nutzer das Tracking vollständig, wird die IDFA auf eine Nullzeichenfolge gesetzt, so die EFF.




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