06.09.2013, 00:00 Uhr

US-Datenschützer schlagen wegen Facebooks neue Nutzungsbedingungen Alarm

Facebooks geplante neue Nutzungsbedingungen rufen nun auch US-Datenschützer auf den Plan. Besonders alarmiert sind sie über einen Abschnitt, wonach das Netzwerk auch Profilfotos Minderjähriger für Werbezwecke nutzen kann.
Facebook will seine Nutzungsbedingungen aktualisieren - und zieht damit den Unmut von Datenschützern auf sich. Sechs grosse US-Datenschutzorganisationen haben bei der Handelskommission FTC Beschwerde eingelegt, berichtet Spiegel.de. Das Netzwerk verstosse mit seinen geplanten Nutzungsbedingungen gegen eine Vereinbarung aus dem Jahr 2011, der zufolge Namen und Bilder der Mitglieder nicht ohne deren Zustimmung für Werbezwecke genutzt werden dürfen. Besonders verärgert sind die Organisationen darüber, dass sich Facebook auch bei den Fotos und Daten Minderjähriger User bedienen will.

Konkret geht es um diesen Abschnitt zum Thema Werbung: "Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden", heisst es dort. "Solltest du jünger als achtzehn (18) Jahre alt sein bzw. gemäss einer anderen gesetzlichen Altersgrenze als minderjährig gelten, versicherst du, dass mindestens ein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter den Bedingungen dieses Abschnitts (sowie der Verwendung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen) in deinem Namen zugestimmt hat."

Alles nichts Neues, betont Facebook gegenüber der INTERNET WORLD Business. Bei den Nutzungsbedingungen habe sich nichts geändert, das wisse auch die FTC. Ziel der Änderungen sei lediglich, klarer als bisher darzustellen, welche Nutzerinformationen wie verwendet werden: "Als Teil dieses geplanten Updates haben wir unsere Erklärung überarbeitet, wie Dinge wie Ihr Name, Profilfoto und Inhalte zusammen mit Anzeigen oder kommerziellen Inhalten genutzt werden können, um deutlich zu machen, dass Sie Facebook die Erlaubnis für diesen Gebrauch erteilen, wenn Sie unseren Dienst nutzen", so ein Facebook-Sprecher: "Wir haben unsere Werbepraktiken oder Richtlinien nicht geändert - wir stellen die Dinge nur deutlicher dar, für Menschen die unseren Service nutzen".

Die Nutzungsbedingungen gelten international. Die Gesichtserkennungs-Funktion soll in Europa aber weiterhin abgeschaltet bleiben. "Derzeit ist nicht geplant, Tag Suggest in Europa einzuführen", erklärte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber der INTERNET WORLD Business. Nach heftiger Kritik von Datenschützern hatte das Netzwerk die Funktion vor einem Jahr in Europa deaktiviert. (ph/iw)



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