Kompetenzzentrum Cybercrime 22.02.2016, 07:34 Uhr

Mutmasslicher ETH-Hacker in Untersuchungshaft

Ein Hacker-Angriff auf das Netzwerk der ETH Zürich konnte schnell aufgeklärt werden. Dank gelungener Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei konnte der Hacker verhaftet werden.
Das Kompetenzzentrum Cybercrime hat nach Eingang einer Anzeige der ETH Zürich wegen eines Hacker-Angriffes (siehe auch ETH-Student als mutmasslicher Hacker verhaftet) ein Strafverfahren eröffnet und unverzüglich die notwendigen Sicherungsmassnahmen ergriffen. Durch das schnelle Eingreifen und die sehr gute Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und ETH konnte der mutmassliche Täter bereits 10 Tage nach Anhebung der Untersuchung verhaftet werden. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft informierte.

Gestützt auf eine Anzeige der ETH Zürich vom 28. Januar 2016 haben Staatsanwälte und polizeiliche Ermittler des Kompetenzzentrums Cybercrime ein Strafverfahren wegen unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem und unbefugter Datenbeschaffung eröffnet. Eine unbekannte Täterschaft soll sich im Januar 2016 während einiger Tagen unter Verwendung fremder Zugangsdaten ins Netzwerk der ETH Zürich eingeloggt, über das ETH-System Software bestellt und zudem sensible Daten herunter geladen haben.

Nachdem die ETH die missbräuchliche Verwendung ihres Netzwerkes festgestellt hat, erfolgte sofort eine Kontaktnahme mit der Staatsanwältin des Kompetenzzentrums, die zusammen mit den polizeilichen Ermittlern unverzüglich die ersten Sicherungsmassnahmen in die Wege leitete und die Ermittlungen vorantrieb. Dank der sehr guten und eingespielten Zusammenarbeit des gesamten Teams und der massgeblichen Unterstützung der ETH konnte der mutmassliche Täter bereits 10 Tage nach Anhebung der Untersuchung an seinem Computer in flagranti verhaftet werden. Beim mutmasslichen Täter handelt es sich um einen ETH-Studenten, für welchen das Zwangsmassnahmengericht am 12. Februar 2016 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet hat.




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