01.02.2012, 00:00 Uhr

Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bestätigt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit einer einstweiligen Verfügung das Verkaufsverbot von Samsungs Tablet-Rechner Galaxy Tab 10.1 bekräftigt. Demnach darf Samsung das Gerät in Deutschland weder bewerben noch verkaufen. Das Urteil hat jedoch kaum Auswirkungen auf andere Länder. Apple feiert bei der Patentauseinandersetzung mit Samsung den dritten Erfolg in Folge in Deutschland. Zuletzt scheiterte der Hersteller der Galaxy Tabs mit zwei Patentklagen gegen Apple vor dem Landgericht Mannheim. Nun hat das OLG Düsseldorf mit seiner Entscheidung im Eilverfahren das Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt. Dieses hatte bereits im August 2011 eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach Samsung sein Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in Deutschland verkaufen und bewerben dürfe.

In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass Samsung durch das an das an das iPad angelehnte Design, das "herausragende Ansehen und den Kultstatus von Apple" ausnutze. Allerdings folgte das Gericht nicht dem Wunsch Apples, das Verkaufsverbot auf Europa auszudehnen. Ähnliches hatte Apple bereits in Den Haag versucht. Die niederländischen Richter wiesen jedoch die Designklage gegen Samsung ab. Ihrer Meinung nach sei das Geschmacksmuster, auf das sich Apple berief zu oberflächlich. Ähnlich hatte zuvor bereits ein Gericht in Kalifornien geurteilt.

Entscheidung zum Galaxy Tab 10.1N steht aus 

Auch gegen das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1N hat Apple in Düsseldorf Klage eingereicht. Ihrer Meinung nach unterscheide sich auch dieses Gerät nicht ausreichend vom iPad. Samsung hatte infolge der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ein Nachfolgemodell zum Galaxy Tab 10.1 auf den Markt gebracht, dass sich äusserlich deutlicher vom beanstandeten Gerät unterscheidet. Am 9. Februar 2012 will das Landgericht Düsseldorf entscheiden, ob es gegen Samsung erneut eine einstweilige Verfügung erlässt. Mit dieser Klage droht Apple jedoch eine Pleite. Bereits in einer Anhörung hatte die zuständige Richterin die Designänderungen von Samsung als ausreichend betrachtet. Damit wäre das Verkaufsverbot für das Samsung Tablet vom Tisch. (ph/iw)



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